Über Herkunft, Bedeutung und Reichweite eines philosophisch-politischen Begriffs.[1]

Die Kirche und die Menschenrechte

Wir hatten gesehen, dass der Begriff der Menschenrechte wie wir ihn kennen, nicht denkbar ist ohne seine Verwurzelung im christlichen Glauben und der Naturrechtslehre. Manche Formulierungen in diesem Zusammenhang scheinen geradezu aus der theologischen Sprache entlehnt zu sein. Wie kommt es aber dann, dass viele Zeitgenossen immer noch davon überzeugt sind, die Menschenrechte hätten gegen die Kirche erkämpft werden müssen?

Die geistes- und ideengeschichtliche Entwicklung zwischen Thomas von Aquin und der UNO-Menschenrechtsdeklaration ist alles andere als geradlinig verlaufen. Am Ende des Mittelalters wurde der Gedanke des dem menschlichen Geist zugänglichen und eindeutigen Naturrechts, der lex naturae, zunehmend in Frage gestellt. Und auf dem Weg zu den modernen Menschenrechtsdefinitionen gab es Rückschritte und Abwege, aber auch wichtige Vor- und Zwischenformen. Genannt seien beispielhaft die englische „Petition of Rights“ von 1628 und die „Habeas Corpus Akte“ von 1679. Außer Betracht muss hier bleiben, ab wann und auf welchem Wege der Übergang von kollektiven und vom Herrscher „zugestandenen“ oder ihm abgerungenen Rechten zu individuellen Rechten erfolgte, die der Person jedes Menschen zugehören.

Die spanische Rechtsschule

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Entwicklung des Rechtsdenkens, einschließlich der modernen Formulierung der Menschenrechte, waren jedenfalls die spanischen Juristen und Philosophen des 16. Jahrhunderts, vor allem Francisco de Vitória (1483-1546) und Francisco Suárez (1548-1617). Ohne ihre Vorarbeit wäre weder unser heutiger Menschenrechtsbegriff denkbar, noch die Entstehung des modernen Völkerrechts. Mit dem Begriff der „gleichen Menschennatur“ aller, unabhängig von Ethnie, Religion, Stand oder Herkunft, findet sich bei dem Dominikanermönch Vitória[2] bereits alles Wesentliche, was man von einer Definition der Menschenrechte im heutigen Sinne erwarten kann.

An dieser Stelle drängt sich die Frage auf: Wenn es so war, dass in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Philosophie und Theologie der Gedanke der Menschenwürde so eindeutig vorgeformt war und von den spanischen Juristen des 16. Jahrhunderts bereits theoretisch sauber gefasst werden konnte, wieso gab es dann keine Menschenrechtsdeklarationen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit?

Spätmittelalterliche „Menschenrechtsdeklarationen“

Man könnte die Frage mit dem Hinweis abtun, solche „Menschenrechtserklärungen“ gehörten eben der modernen Gesellschaft zu, ihren Ausdrucksformen und Mechanismen. Und das stimmt natürlich auch; die Frage ist in dieser einfachen Form tatsächlich anachronistisch. Aber wenn wir einmal die Probe machen, werden wir erstaunlicherweise dennoch fündig!

Das, was im Mittelalter und in der frühen Neuzeit einem internationalen Pakt oder einer internationalen Konvention am nächsten kommt, ist ein päpstliches Dekret bzw. eine Papst-Bulle. Und da gibt es erstaunliche Beispiele, die auf verblüffend ähnliche Weise das bezweckten, was auch der Sinn von Menschenrechtsdeklarationen der Moderne ist. So verurteilte Papst Eugen IV. unter Berufung auf das Menschenrecht der Kinder Gottes in seiner Bulle Sicut dudum[3]von 1435 die Sklaverei. Und Papst Paul III. lieferte mit einem Dekret von 1538 eine reife, auch nach unseren Maßstäben menschenrechtlich begründete Verurteilung von Sklaverei und Unterdrückung. Die Päpste verurteilten auch ausdrücklich die Versklavung und Misshandlung noch nicht „entdeckter“ heidnischer Völker. Diese Linie wurde von einer langen Reihe von Nachfolgern auf dem Stuhle Petri immer wieder bekräftigt. Alles lange vor der europäischen Aufklärung[4].

Nun mag man weiter fragen: Wie kommt es dann, dass auch im Europa der Neuzeit diese Menschenrechte nicht immer beachtet, allzu oft sogar mit Füßen getreten wurden, dass sogar in den Kolonien der im Hochmittelalter in Europa verschwundene Sklavenhandel wieder auftauchte? Die Antwort liegt auf der Hand: Allzu oft scherten sich weder Herrscher noch Untertanen viel  um die Gebote der Kirche, wenn diese ihren materiellen Interessen widersprachen. Der Papst war fern, seine Macht hatte stark abgenommen, und man tat das, was alle taten. Das ist eine uns nicht ganz unbekannte Haltung – wenn man z.B. bedenkt, welche tatsächliche Beachtung heutzutage die kirchliche Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen findet, z.B. der Abtreibung. Im Übrigen ist gerade die blutige Geschichte des 20. Jahrhunderts auch nicht dazu angetan, die unmittelbare und durchschlagende Wirkkraft von modernen Menschenrechtserklärungen zu belegen.

Die Wege trennen sich

Machen wir nun einen Sprung durch die Jahrhunderte, über die Zeit der Aufklärung und die Französische Revolution bis in unsere Gegenwart. Ein beliebter Topos in der Diskussion um die Rolle der Kirche in der Moderne ist die Behauptung, dass die Katholische Kirche im 19. Jahrhundert und bis weit in das zwanzigste hinein „die Anerkennung der Menschenrechte verweigert“ habe und diese erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil in den 1960er Jahren akzeptieren musste.

Tatsächlich zeigt die Geistesgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts ein Auseinanderfallen dessen, was ursprünglich aus einer Wurzel zu kommen schien. Dass die Katholische Kirche im neunzehnten Jahrhundert gegen dominierende säkularistische Strömungen stand, die als Gefährdung der Kirche und ihrer Lehre begriffen wurden, ist ja ganz unbestreitbar[5]. Aber worum ging es dabei wirklich? Nach dem bisher Gesagten dürfte klar sein, dass es nicht um die Anerkennung der Würde des Menschen gegangen sein kann und deshalb auch nicht um die Anerkennung „der Menschenrechte“ im eigentlichen Sinne, da diese ja selbst aus der christlichen Lehre hervorgegangen sind.

Traumatische Erlebnisse

Um zu verstehen, worum es in der Auseinandersetzung um die „modernen“ Menschenrechte ging, und warum es da ein Problem für die Kirche gab, müssen wir einen Blick auf die Französische Revolution und die Menschenrechtserklärung von 1789[6] werfen.

Noch die amerikanische Menschenrechtserklärung von 1776 enthält theonome Gedanken, klare Bezüge zu den christlichen Wurzeln[7]. Die französische Menschenrechtserklärung dagegen ist ganz im Geist und in der Sprache einer Aufklärung formuliert, die sich bewusst von den christlichen Traditionen absetzt.

Wenn auch der Begriff „droits naturels“ (natürliche Rechte) diesen Aufklärern noch geläufig war, so wurde er doch nur mehr in deskriptiver Absicht benutzt, gewissermaßen Vorformen des Gemeinten beschreibend. Und damit eignete ihnen auch nicht mehr das Unabdingbare, Wesenhafte des Naturrechts. Das Recht entspringt nun nicht mehr in erster Linie einem gottgegebenen Personsein des Menschen als solchem, sondern dem abstrakten Willen des autonomen Subjekts zum Gemeinnutzen. Das Gesetz ist Ausdruck der abstrakten Volonté générale[8] , des „allgemeinen Willens“ im Sinne eines Jean-Jacques Rousseau.

Es ist einzusehen, dass diese spezielle Art der Formulierung und Begründung von Rechten, deren Stoßrichtung ausdrücklich gegen die christliche Tradition gerichtet war,  nicht die Zustimmung der Kirche fand. Verständlich sollte auch sein, dass das Vertrauen der Katholiken in die edlen Worte der Menschenrechtsdeklaration und in die guten Absichten ihrer Verfasser dann unter dem Verhalten ihrer Nachfolger litt. Das Stichwort lautet: La grande terreur, der „Große Terror“, die Gewaltexzesse der Jakobinerherrschaft. Dem Wüten der Revolution fielen viele tausende von Priestern und Ordensleuten zum Opfer, dazu hunderttausende einfache Gläubige, nicht zuletzt bei dem genozidalen Krieg der Revolutionäre gegen den Aufstand in der Vendée[9]. Das Erleben dieses barbarischen Christenhasses hat für die Katholiken das Vertrauen in den Schutz der „aufklärerischen“ Menschenrechtsdeklarationen doch stark beeinträchtigt…

Wege zur Versöhnung?

Die Erfahrung der totalitären Ideologien des 20. Jahrhunderts (Kommunismus und Faschismus bzw. Nationalsozialismus), die sich mit blutigen Verfolgungen sowohl gegen die Kirche, als auch gegen den säkularisierten Liberalismus wandten, dürfte dazu beigetragen haben, dass die strikt anti-kirchliche Attitüde des post-christlichen Liberalismus in der zweiten Hälfte des 20. Jh. für eine Weile nachzulassen schien. Auch bemühte sich die Katholische Kirche sehr darum, manche der „modernistischen“ Ideen gewissermaßen „zu taufen“[10] und falsche Gegensätze und Widersprüche aufzulösen.

Denn war es angesichts des mörderischen Nationalsozialismus und Kommunismus (später auch des Islamismus) nicht ein Gebot der Klugheit, die alten Gräben zuzuschütten? Menschenrechte zu verteidigen – war das nicht ein gemeinsames Anliegen? Egal ob man die Menschenwürde aus ihrer christlichen Wurzel ableitete, oder versuchte sie nachträglich irgendwie a-religiös zu postulieren? Inzwischen sind freilich wieder Zweifel angebracht, ob es einen solchen „historischen Kompromiss“ auf Dauer geben kann.


[1]Der Text ist die überarbeitete Fassung eines am 17.11.2021 vor der Kobe Gakuin Universität (Japan) gehaltenen Vortrags.

[2]In seinem Werk „Relectio de Indis“ erörterte der berühmte Theologieprofessor die Rechte der Ureinwohner Amerikas und widersprach dabei auch der aristotelischen These von der „natürlichen“ Sklaverei; demgegenüber bestand er auf der „gleichen Menschennatur“ aller.

[3]https://www.papalencyclicals.net/eugene04/eugene04sicut.htm

[4]Vgl. auch den Beitrag https://erziehungstrends.info/die-kirche-und-die-sklaverei

[5]Eine sehr anschauliche und überaus lesenswerte Abhandlung dieser Epoche findet sich in: Jörg Ernesti: Leo XIII. Papst und Staatsmann. Freiburg 2019.

[6]Déclaration des droits de l’homme et du citoyen vom 26.8.1789.

[7]Theonomes Gedankengut, im Gegensatz zum Gedanken der Autonomie, also der  radikalen sich-selbst-Normierung des Menschen.

[8]Ein imaginierter „allgemeiner Wille“ (des Volkes) der notfalls auch gegen dessen Willen durchgesetzt werden muss, falls das Volk ihn nicht erkennt. Damit ermächtigen sich seither totalitäre Ideologen unterschiedlicher Provenienz. Die Volonté générale steht ausdrücklich auch im Gegensatz zur Volonté de tous, der  Mehrheitsmeinung, die ihr gegenüber im Zweifelsfall zurücktreten muss..

[9]Massaker bei der Niederschlagung eines royalistischen Aufstands in der Vendée, 1793-96.

[10]Dies mag auch in dem Konzept des „Aggiornamento“ (Aktualisierung, Erneuerung) enthalten gewesen sein, das der hl. Papst Johannes XXIII. bei der Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils im Blick gehabt hatte.