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Gerichtsworte sind nicht beliebt, und in manchen europäischen Ländern, ganz sicher aber in Deutschland, findet seit Jahrzehnten eine religiöse Sozialisation statt, die vielfach nichts so sehr fürchtet wie Gerichtsworte. Selbst namhafte Theologen warnen vor jeder Art von „Droh-Botschaft“.
Da kommen immer alle in den Himmel, was relativ leicht fällt, weil das ohnehin so kindlich und irgendwie unernst klingt. Aber hier geht es um den letzten und höchsten Ernst schlechthin: Nicht nur mitten im Leben tragen wir Verantwortung vor Gott, auch mit dem Tod ist keineswegs alles vorbei und vergessen.
Das Unbehagen an der Vorstellung von Christus dem Erlöser als Richtendem mag zum Teil daher rühren, dass z.B. Erzieher und Katecheten alles vermeiden wollen, was schockierend oder beunruhigend klingen und womöglich Eltern und Kinder aus den Gemeinden fernhalten könnte.
Aber tun wir unseren Kindern und uns selbst wirklich einen Gefallen, wenn wir den Ernst verschweigen und verdrängen, der in der wichtigsten Lebensentscheidung nun einmal steckt – in der Entscheidung für oder gegen den Glauben, also auch für oder gegen Gott?
Natürlich kommt es auf die Form der Behandlung des Themas an, da ist immer Feinfühligkeit gefragt; aber Inhalte des Glaubensbekenntnisses sollten nicht verschwiegen werden. Es nützt auch nichts, sie zu löschen.
Über die Erfahrung von Leid und Bösem hilft keine Friede-Freude-Eierkuchen-Veranstaltung hinweg, ebenso wenig wie Betäubung oder Selbstsuggestion. Ich bin davon überzeugt, dass die meisten Menschen unterbewusst nichts so sehr suchen wie die Wahrheit und dass sie geradezu eine klare Ansage herbeisehnen.
Vieles von dem schäumenden Furor, mit dem in der Öffentlichkeit so oft gegen Kirche und Glauben zu Felde gezogen wird (1), möchte wohl auch daher rühren, dass selbst glaubensferne und kirchenkritische Zeitgenossen tief in ihrem Inneren doch noch spüren, dass da etwas ist, was sie irgendwie angeht – und dass es etwas ist, wofür die Kirche seit jeher steht.
Da sitzt dieser Stachel, das Wissen um Gut und Schlecht und dass wir uns immer für das eine oder das andere entscheiden, was immer wir tun, ob wir wollen oder nicht. Gegen diesen Stachel begehrt man dann auf und fühlt sich entlastet, wenn man der Kirche etwas Schlechtes anhängen und sie unglaubwürdig machen kann. Und tatsächlich betrifft das Wort „…zu richten die Lebenden und die Toten“ ausnahmslos alle Menschen, also natürlich auch innerhalb der Kirche (2).
Über das Verhältnis zwischen dem besonderen, persönlichen Gericht nach dem individuellen Tod und dem letzten, allgemeinen Gericht am Ende der Zeiten kann man spekulieren, doch dürfte die Reichweite unserer Gedanken und Forschungen nicht ausreichen, um über die bewährten Glaubensaussagen (3) hinaus zu kommen.
Ich denke, es genügt für’s Erste, sich klar zu machen, dass alles irdische Leben nun einmal in einem Raum-Zeit-Kontinuum verläuft, welches wir nur über unseren eigenen Tod verlassen können.
Ob am Ende unserer Lebenszeit, oder am Ende aller Zeiten, in jedem Fall begegnen wir Gott. Und weil alles menschliche Leben in Gemeinschaft geschieht, deshalb ist auch das Geschick des einzelnen Menschen erst dann erfüllt, wenn das der ganzen Menschheit sich erfüllt (4).
Das geschieht sowieso irgendwann, ganz einfach durch Zeitablauf, denn Menschen sind sterblich und kein Sonnensystem hält ewig. Das Credo aber erinnert uns daran, was dabei Verantwortung vor Gott (5) bedeutet. Dabei ist es aber ungemein tröstlich – und damit sind wir bei einer der entscheidenden Kern-Aussage des Credo überhaupt – dass es Christus ist, der uns im Gericht entgegen kommt, und kein kaltes, anonymes Fatum.
Anmerkungen
1) Papst Benedikt XVI. sprach in einem solchen Fall sehr treffend von der „sprungbereiten“ Feindseligkeit dem Bischof von Rom gegenüber. Tatsächlich sieht man recht oft eine solche Feindseligkeit, die aus einer gewissen Freude am Schlechten heraus zu überscharfen und gnadenlosen Angriffen in der Öffentlichkeit neigt.
2) Vgl. dazu J. Ratzinger: Einführung in das Christentum, a.a.O. S. 321 ff.
3) Katechismus der Katholischen Kirche, Kompendium. München 2005, Nr. 135, 208 und 214 ff.
4) J. Ratzinger: Einführung in das Christentum, a.a.O. S. 335.
5) Zu der wir uns durchaus auch als Gesellschaft kollektiv bekennen, z.B. in der Präambel des Grundgesetzes.