von Josef Kraus

Ein wenig Statistik

Konkrete Zahlen zu „divers“-Einträgen sind schwer zu bekommen. Dazu schreibt die Bundesregierung am 21. Februar 2024, „dass weder eine statistische Erfassung erfolge, ob einem Antrag auf Streichung oder Wechsel des Geschlechtseintrags stattgegeben oder nicht stattgegeben wurde, noch auf welcher Grundlage die Entscheidungen beruhen.“ Die Ergebnisse zum Zensus 2022 würden voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht, so die Regierung. Es wird auf die Webseite www.personenstandsrecht.de verwiesen, um Zahlen darüber nachzulesen, bei wie vielen Neugeborenen der Geschlechtseintrag „divers“ eingetragen beziehungsweise der Eintrag geändert wurde. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-990748

Herausgefunden haben wir folgende Detaildaten, die im wesentlich zeigen, dass es hier um Mini-Minderheiten geht:

• Eine Umfrage des Bundesinnenministeriums vom Oktober 2020 unter den 16 deutschen Ländern ergab: 394mal wurde der Eintrag „divers“ gewählt, 1.191mal wurde ein Wechsel männlich zu weiblich bzw. weiblich zu männlich registriert.

• Die Rentenversicherung berichtet 2020 von 644 „divers“-Einträgen.

• Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes EPD ergab Ende 2020, also zwei Jahre nach Inkrafttreten des „dritten“ Geschlechts folgende Zahlen an „divers“-Einträgen für die Jahre 2019 und 2020 (2020 bis inkl.September): Berlin 2019 14mal, 2020 6mal. Münster: 2019 5mal, 2020 16mal; Hamburg 2019 9mal, 2020 6mal; München 2019 8mal, 2020 8mal; Düsseldorf 2019 und 2020 je 1mal; Köln 2020 2mal; Frankfurt 2019 4mal, 2020 keine; Stuttgart 2019 1mal, 2020 2mal; Dresden 2019 2mal, 2020 keine. Quelle: www.pro-medienmagazin.de/umfrage-nur-wenige-geschlechtseintraege-divers/

• Operative Geschlechtsanpassungen gab es im Jahr 2005: 419; im Jahr 2021: 2.598: In der Mehrzahl zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr; zu zwei Dritteln Transfrauen, zu einem Drittel Transmänner. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/272600/umfrage/anzahl-von-operationen-fuer-geschlechtsumwandlungen-in-deutschland/

• Laut „LGBT+ Pride 2021 Global Survey” von Ipsos – Selbstdefinition benennt sich 1 Prozent der Erwachsenen „transgender“, „non-binary/con conforming/gender Fluid“. Bei Personen, die vor 1965 geboren wurden, sind es deutlich weniger; unter 1981 bis 1996 Geborenen 2 Prozent; unter 1997 und später Geborenen 4 Prozent. www.ipsos.com/en/lgbt-pride-2021-global-survey-points-generation-gap-around-gender-identity-and-sexual-attraction

Vom Selbstbestimmungsgesetz nicht beantwortete Fragen und neu geschaffene Probleme

Dieses neue Gesetz ist trotz endlos langer Vorlaufzeit Murks. Hier die Gründe für diese Einschätzung:

• Wenn sich Männer qua Sprechakt zu Frauen erklären können, hätten sie Zugang zu allen Bereichen, die zum Schutz von Frauen und Mädchen geschaffen wurden:  Frauenhäuser, öffentliche Toiletten, Mädchen-/Frauenumkleiden und -duschen in Schulen und Sportstätten, Frauengefängnisse, Frauengesundheitszentren, Zimmer für Frauen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie separierte Bereiche für Frauen und Mädchen in Unterkünften für Geflüchtete. Die TERF-Gruppe (Trans-Exclusionary Radical Feminists), also Gruppe der Trans-ausschließenden radikalen Feministinnen will das keinesfalls. Die Leidtragenden sind ansonsten die Betreiber von Fitnessstudios, Saunen usw.

• Ungeklärt ist die Wertung von sportlichen Leistungen von Transfrauen (also „biologischen“ Männern) in Wettkämpfen. Starten sie in der Männer- oder in der Frauenklasse bzw. in welcher Mannschaft? Wird es eine dritte und vierte Rekordliste geben müssen?

• Ungeklärt ist, wie man verhindern kann, dass straffällige Personen gemäß SBGG einfach ihren Namen ändern, um leichter einer Strafverfolgung zu entgehen.

• Unklar ist auch, ob es mit dem Selbstbestimmungsgesetz und dessen problematischer Umsetzung zu einer weiteren Überlastung der Gerichte kommt. Diese sind ja im Zusammenhang mit „Asyl“-Fragen und mit Tausenden von Fällen, in denen frühere Verstöße gegen das Cannabisverbot zu Tausenden einer Rehabilitierung harren, mehr als überlastet.

• Unklar ist, wie mit Transmännern bei der Einberufung in die Bundeswehr im Spannungs- und Verteidigungsfall umzugehen ist.

• Ungeklärt ist, wie Gleichstellungspolitik und Frauen-/Mädchenförderprogramme mit Transfrauen umgehen.

• Unklar ist, wie die Schulen mit Kindern bzw. deren Klassen umgehen, wenn eines zu einer „Transition“ kommt.

• Unklar ist, ob Schulen (dritte) Toiletten und Umkleidungsräume schaffen müssen.

• Unklar ist, welchem Sportunterricht Trans-Kinder zugewiesen werden.

Entmündigung und Konfusion von Eltern?

Vor allem Paragraph 3 des SBGG ist problematisch. Denn: Lehnen Eltern einen Geschlechtswandel eines Kindes zwischen 14 und 18 Jahren gegen dessen Wunsch ab, sind Standesämter verpflichtet, das dem jeweiligen Familiengericht zu melden. Vor diesem Gericht müssen die Eltern dann nachweisen, dass der Geschlechtswandel gegen das „Kindeswohl“ steht. Das läuft auf eine Beweislastumkehr hinaus: Eltern müssen vor Gericht nun nachweisen, dass ihre Entscheidungen für ihre minderjährigen Kinder richtig sind.

Noch weiter geht die Regelung für Kinder zwischen fünf und 14 Jahren. „Bei der Ablehnung eines Wunsches nach Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen müssen das Kindeswohl und der Entwicklungsstand des Kindes im Zentrum stehen“, heißt es im Gesetz. Widersprechen Eltern dem Wunsch ihres Kindes nach einem Geschlechtswandel, wenn das noch nicht einmal 14 Jahre alt ist, werden sie zum Fall fürs Gericht: „Das Familiengericht kann jederzeit von Amts wegen oder auf Anregung der Beteiligten (des Minderjährigen, der Eltern) wie auch Dritter (dem Jugendamt, Beratungsstellen, Vertrauenspersonen) tätig werden.“ Also eröffnen FDP, SPD und Grünen queeren Interessengruppen, Kinder zu ermutigen, ihre Eltern vor Gericht zu bringen. Und nicht nur das: Widersetzen sich Eltern dem Geschlechtswandel etwa eines achtjährigen Kindes, kann das Gericht einen „Ergänzungspfleger“ für die Familien bestellen.

Mit einem neuen Abstammungs- und Kindschaftsrechts will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zudem die ganze Familienpolitik „auf die Höhe der Zeit“ bringen. Es soll etwa eine Co-Mutterschaft für lesbische Paare möglich sein: bestehend aus einer etwa qua Samenspende schwanger gewordenen „Geburtsmutter“ und einer „Mitmutter“. Wenn es nicht schon absurd genug wäre, könnte man fragen: Was ist, wenn diese beiden „Mütter“ eines Tages das „Selbstbestimmungsgesetz“ in Anspruch nehmen. Werden dann zwei vormalige biologische Frauen („Mütter“) womöglich  als Transmänner zwei „Väter“ sein?

Das Selbstbestimmungsgesetz ist Folge eines ideologisch motivierten „Transhype“ – mittendrin die Kirchen

Hinter dem “Transhype” steht eine einflussreiche Lobby: die World Professional Association für Transgender Health (WPATH). In Deutschland gibt es zahlreiche entsprechende Gruppierungen. Im Vorfeld der Bundestagsentscheidung vom 12. April 2024 haben unter insgesamt 54 Organisationen im Juni 2023 bei der Bundesregierung 20 aus dem Spektrum von LSBTIQ (Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen) eine Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz abgegeben. 

„Staatlichlicherseits“ angeführt werden sie vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfamilienminsterium Sven Lehmann (Grüne); er ist zugleich der erste „Queerbeauftragte“ der Bundesregierung. Bekannt wurde er mit folgendem Post: „»Welches Geschlecht ein Mensch hat, kann kein Arzt von außen attestieren«,“

www.spiegel.de/kultur/geschlechtsanpassung-befreit-sich-der-mensch-von-den-grenzen-der-biologie-a-5b85af6d-5d10-49c4-a9ab-e111d4a736a6

Die ewig-morgige „Zeit“ assistiert am 26. Januar 2022 online: Die Vorstellung, Geschlecht habe irgendetwas mit dem Körper zu tun, „die Ideenwelt eines Sechstklässlers.“ https://www.zeit.de/zett/queeres-leben/2022-01/transfeindlichkeit-tessa-ganserer-frauenquote-feminismus

Ministeriell wird der Trans-Hype ohnehin seit Jahren ex- und implizit propagiert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist verlinkt mit der Website www.regenbogenportal.de Dort kann man 26 Seiten lesen zum Thema „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“. Stand 10. Juli 2023 finden wir dort auf Seite 10 den Satz: „Für ältere Kinder besteht die Möglichkeit der Gabe von sogenannten Pubertätsblockern.“ Das sei allerdings „unumkehrbar“. Implizit wirbt das Familienministerium also weiter (!) für die Einnahme von Pubertätsblockern für Kinder in der Vorpubertät. „Weiter“ heißt: Diese Werbung stammt aus der Regierungszeit von Merkel/Giffey und Co.! Apropos Giffey: Sie postete am 8. März 2022 auf Facebook, zu diesem Zeitpunkt Berlins „Regierende“, den Satz: „Die SPD setzt sich für die Gleichstellung aller Frauen ein – unabhängig ihres sozialen Hintergrunds, ihres Geschlechts (sic!), der sexuellen oder geschlechtlichen Identität …“ https://www.facebook.com/franziska.giffey/photos/a.615415458595333/2653147571488768/?type=3&paipv=0&eav=AfYePeaqxwb1HH67FkjWkYPQv_omGIH9QItu9Z4E0zn8VvClTgziCOyOuxISs1eiK6w&_rdr

Aber nicht nur der Staat mischt hier kräftig auf. Je zwei Stellungnahmen zum Selbstbestimmungsgesetz kamen im Juni 2023 aus dem katholischen bzw. evangelischen Laien-Spektrum; dort überbot man sich bisweilen geradezu euphorisch in der Zustimmung zum SBGG, ja mehr noch: Teilweise ging den Verfassern das SBGG nicht weit genug.

• Der Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ) schrieb 8 Seiten, auf denen er 18-mal ein „begrüßt“ und 37-mal ein Gendersternchen (*) unterbrachte. Der BDKJ will, dass das SBGG sogar noch weiter reicht, das heißt, dass Heranwachsende ab 14 Jahren gänzlich allein über eine Änderung ihres Geschlechtseintrages bzw. ihres Vornamens entscheiden können und dass mit Zustimmung der Eltern dies auch Jüngeren erlaubt sein soll. Die für den Spannungs- und Verteidigungsfall geplante Regelung lehnt der BDKJ ab. (Nur am Rande: Der BDKJ finanziert sich zu je beachtlichen Teilen aus Kirchensteuern und aus Zuwendungen des Bundesfamilienministeriums.)

• Ähnlich äußerte sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auf 7 Seiten, in denen das Gesetzesvorhaben 14-mal „begrüßt“ und 33-mal das Gendersternchen (*) verwendet wird. Auch das ZdK kritisiert die für den Spannungs- und Verteidigungsfall geplante Regelung.

• Die Diakonie Deutschland hat 5 Seiten vorgelegt, 7-mal „begrüßt“ sie das „Ampel“-Vorhaben, 12-mal mit Gendersternchen (*) unterlegt.

• Ähnlich äußert sich die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie auf 5 Seiten. Auch sie „begrüßt“ das „Ampel“-Vorhaben (5-mal), 23-mal unterlegt mit Gendersternchen (*).

Internationale Entwicklungen

In Großbritannien und in den USA hat sich das Syndrom „Genderdysphorie“ zum Teil verfünfzigfacht. Eine unrühmliche Rolle in Großbritannien spielt über Jahre hinweg die 1920 gegründete „Tavistock-Klinik“ in London. Dort war ein „Gender Identity Development Service” (GIDS) als pädiatrische Abteilung eingerichtet. Diese Klinik wurde schier zum Tempel für die Trans-Lobby. Dort wurden Pubertätsblocker zum Teil bei Kindern eingesetzt, die noch keine zehn Jahre alt waren, chirurgische Eingriffe wurden am Fließband vorgenommen. Im Frühjahr 2023 wurde „Tavistock“ vom National Health Service (NHS) geschlossen. Siehe www.faz.net/aktuell/feuilleton/schlampige-medizin-die-groesste-britische-genderklinik-tavistock-muss-schliessen-18208918.html#:~:text=Ein%20Mädchen%2C%20das%20ein%20Junge,der%20Behandlung%20nicht%20registriert%20sind. Bis dahin boomte das „Geschäft“. Hatte es 2010 dorthin noch 138 Überweisungen durch Ärzte gegeben, waren es 2020 bereits 2.383, 2021 mehr als 5.000: insgesamt wurden in „Tavistock“ geschätzt rund 19.000 Geschlechtsumwandlungen vorgenommen. Viele Betroffene klagen jetzt vor Gericht. www.nzz.ch/international/buch-zu-gender-klinik-tavistock-freigiebig-mit-pubertaetsblockern-ld.1725540?reduced=true Die englische Gesundheitsbehörde National Health Service NHS hat den Einsatz von Pubertätsblockern bei sogenannten „Transkindern“ verboten. Begründung: Über die langfristigen Wirkungen viel zu wenig bekannt. www.emma.de/artikel/england-verbietet-pubertaetsblocker-340941

In Deutschland gibt es übrigens über 60 auf „Transmedizin“ spezialisierte Kliniken, 4 davon sind Universitätskliniken. Bezeichnend: In einigen dieser Kliniken rangiert die Transmedizin unter „Plastisch-Ästhetische Chirurgie“. In München zum Beispiel die Dr.-Lubos-Kliniken mit 60 Ärzten, 20 davon im Bereich „Transmedizin“. Die Klinik wirbt mit dem Slogan „Schritt für Schritt zum wahren Ich“

Wehe, man macht nicht auf „queer“

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hat den Bundesliga-Verein Bayer 04 Leverkusen am 30. Januar 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verurteilt. Grund dafür ist ein Spruchband, das Fans des Vereins am 25. November 2023 bei einem Auswärtsspiel ihres Vereins bei Werder Bremen gezeigt hatten. Darauf war zu lesen: „Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2 Geschlechter“. Der Verein akzeptierte das jetzige Urteil, wodurch es rechtskräftig ist. 6000 der insgesamt 18.000 Euro kann Bayer 04 Leverkusen für sogenannte präventive Maßnahmen gegen ein entsprechendes Fehlverhalten nutzen.

Am 3. Februar 2024 hatten die Fans des Drittligisten Dynamo Dresden sich ein Beispiel an den Leverkusen-Anhängern genommen. Beim Auswärtsspiel gegen den FC Ingolstadt war auf einem Transparent zu lesen: „Es gibt nur einen lächerlichen DFB… und zwei Geschlechter!“ Der „Tagesspiegel“ schreibt am 6. Februar 2024 erbost: „Es ist nicht das erste Mal, dass Fans des sächsischen Vereins durch Queerfeindlichkeit auffallen. Bereits im vergangenen Jahr stand auf einem Banner: „Stoppt LGBTQ-Propaganda!“. Damals dauerte es zwei Tage, bis der Verein sich in einer öffentlichen Stellungnahme entschuldigte und ankündigte, den Vorfall zu untersuchen.

Queer- und Trans-„Pädagogik“ seit Jahren praktiziert

Diese Art von „Pädagogik“ hat schon lange vor den neuen Personenstandsgesetz und dem Selbstbestimmungsgesetz Fuß gefasst – in einigen deutschen Ländern mehr, in anderen weniger, sehr intensiv in Berlin. Beispiel: 

• 2011 präsentierte Berlins Schulsenat einen »Medienkoffer« als Teil der Initiative »Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt«. Diese Initiative war 2009 einstimmig von allen (!) Fraktionen des Abgeordnetenhauses beschlossen worden. Zusammengestellt wurde der Koffer von »Queerformat«, einem Verbund von Vereinen, die über »lesbische, schwule, bisexuelle und Transgender-Lebensweisen« aufklären wollen. In einer Handreichung für Lehrer finden sich Unterrichtsbeispiele, in denen Heranwachsende pantomimisch »Orgasmus«, »Porno« oder »Sado-Maso« darstellen sollen. Und in Rollenspielen sollen sie ein Coming-out üben, zum Beispiel, um der Familie ihre Homosexualität zu beichten.

• Seit 2017 gibt es für Berlins Kitas eine 140 Seiten starke, amtliche Handreichung mit dem Titel: »Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben«. Der Untertitel verrät, wohin die Reise geht: »Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik – Handreichung für pädagogische Fachkräfte der Kindertagesbetreuung.« Verantwortlich zeichnet dafür, neben der Schulsenatorin, unter anderem »QUEERFORMAT«. Es folgen die Kapitel »Geschlechtervielfalt: Von der Zweigeschlechtlichkeit zur Vervielfältigung von Geschlecht«; »Papi, Papa und ich! Zur Situation von Kindern aus Regenbogenfamilien«; »Ich bin nicht Emil, ich bin Charlotte«. Im Vorwort zur Handreichung heißt es: »In vielen Kitas gibt es einen Murat, der gerne Prinzessin spielt, eine Alex, die bei lesbischen, schwulen oder transgeschlechtlichen Eltern zu Hause ist, oder einen Ben, der nicht länger Sophie heißen möchte. Bei aller Verunsicherung, die Transgeschlechtlichkeit oder Intergeschlechtlichkeit auslösen können, registrieren wir den starken Wunsch der Kolleg_innen, mehr Wissen zu erlangen und das jeweilige Kind pädagogisch bestmöglich zu unterstützen. Mit dieser Handreichung wollen wir dazu beitragen, Sie als Fachkräfte der frühen Bildung umfassend sachlich zu informieren und Ihnen Empfehlungen für ein inklusives pädagogisches Handeln im Umgang mit Geschlechtervielfalt und Familienvielfalt an die Hand zu geben.« Apropos »Murat«: Was wohl seine türkischen Eltern davon halten?

• Regelmäßig, so etwa in München, lässt man Männer als Dragqueens im Kindergarten auftreten – das ist ein Mann, der sich im Habitus als Frau ausstattet. Polemik am Rande: Aber man will Kindern aus „anti-rassistischen“ Gründen verbieten, sich als Indianer zu verkleiden

Kirchen schon zuvor auf dem Queer- und Trans-Trip

Der Katholikentag von Ende Mai 2022 in Stuttgart wies 1.500 Veranstaltungen aus. Unter diesen 1.500 Veranstaltungen hatten 65 mit Gender und Co. zu tun. Etwa Foren mit folgenden Titeln: „Jesus liebt Trans*“ oder „Johannesevangelium queer gelesen“. Kein Wunder, wenn Kommentatoren sich Gedanken machen, ob Maria und Josef in einer offenen Patchwork-Beziehung gelebt hätten und die Zeugung Jesu ohne Penetration, also „antipatriarchal“, geschehen sei. https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus239075005/Katholikentag-und-Gender-Rhetorik-Gott-ist-groesser-als-Genitalien.html

Das Bistum Hildesheim etwa hatte bereits am 11. Juni 2021 eine Fibel „Geschlechtersensible Sprache“ herausgegeben (auf der Website des Bistums mittlerweile nicht mehr zu finden). 

Die Katholische junge Gemeinde (KjG) möchte seit April 2022 zukünftig „Gott+“ (ist Gott tot?) schreiben, der Bund Deutscher Katholischer Jugend hatte bereits Monate zuvor mit der Schreibweise „Gott*“ sympathisiert. www.katholisch.de/artikel/31737-kjg-ueber-genderstern-maennliches-weisses-gottesbild-greift-zu-kurz

Siehe auch den Evangelischen Kirchentag vom Juni 2023 in Nürnberg mit seinen rund zweitausend Einzelveranstaltungen: darunter 33mal „Queer“, 32mal Gender, 21mal Feminismus, 20mal Migration. Wenn man 16 Jahre alt war, konnte man ins Theater gehen. Aufgeführt wird „Vulva reloaded – Ein starkes Stück für alle Geschlechter.“ Das „grüne“ Mitglied des Bundestag Tessa Ganserer redet andernorts mit drei anderen über „Trans*Hype! – Echt jetzt“. In seiner Abschlusspredigt wirbt Pastor Quinton Ceasar schließlich unter anderem Inklusion der LGBT-Gemeinde. Der Höhepunkt seiner Predigt war: „Gott ist queer.“ Der abtreibungskritischen „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) hatte man übrigens eine Teilnahme und einen Stand im Rahmen des „Marktes der Möglichkeiten“ verwehrt. www.merkur.de/deutschland/kirchentags-geht-viral-ceasar-pastor-gott-ist-queer-abschlusspredigt-evangelischer-92337783.html

Die Evangelische Akademie Tutzing bot für den 1. Mai 2022 einen Vortrag von Frau Prof. Dr. Renate Jost an: „“G*tt – m/w/d: Feministisch-theologische Blicke auf G*tt und Geschlecht im Buch Exodus und anderen biblischen Texten“. www.ev-akademie-tutzing.de/veranstaltung/geschlecht-eine-persoenliche-politische-geschichte/

Das evangelische „Sonntagsblatt“ vom 6. Mai 2022 bietet zum Muttertag einer „Gender-Expertin“ und Professorin für Soziale Arbeit Universität Bielefeld, Barbara Theissen, eine Plattform und lässt sie schreiben: „Der Muttertag befördert überholte Geschlechter-Stereotype“

Alles in allem eine gigantische Verirrung

Die sich „wissenschaftlich“ gebende Gendertheorie ist ein Hort der Irrationalität. Um das zu sehen, muss man sich etwa nur einmal mit den Texten der US-„Philosophin“ Judith Butler, der wohl einflussreichsten Vertreterin der Gendertheorie, beschäftigen. Sie leugnet gegen jegliche wissenschaftliche Evidenz und den gesunden Menschenverstand die Existenz des biologischen Geschlechts. So schreibt sie in ihrem Buch „Körper von Gewicht“: „Das ‚biologische Geschlecht‘ wird nicht mehr als ein körperlich Gegebenes ausgelegt, dem das Konstrukt des sozialen Geschlechts künstlich auferlegt wird, sondern als eine kulturelle Norm, die die Materialisierung von Körpern regiert.“ Ein klarer Fall von magischem Denken!

Zweigeschlechtlichkeit ist nun einmal die Basis der Fortpflanzung. Sie ist das Resultat von mehr als einer Milliarde Jahren Evolution. Der Mensch kann sich in seinem Optimierungswahn davon nicht emanzipieren. Menschsein und reife Entwicklung heißt eben auch: Man macht aus dem, was man hat, das Beste.

Papst Franziskus nannte den Genderismus unumwunden „die hässlichste Gefahr“ unserer Zeit, weil er die Unterschiede zwischen Mann und Frau auszulöschen versuche und dadurch „alles gleich macht“. Diese Unterschiede, vor allem die „fruchtbare ‚Spannung‘“ zwischen den Geschlechtern, gehören laut Papst aber gerade zum Kernbestand des Menschseins.

www.die-tagespost.de/kirche/aktuell/der-papst-brandmarkt-die-irrationalitaet-der-genderideologie-art-248725?wt_mc=o.email…newsletterDate=2024-03-04.newsletterId=3

Es sei an die Genesis erinnert: „Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie (Gen 1,28). Auch als Frau schuf er sie, als Mutter, nicht wie es verschiedentlich schon heißt: als „gebärende Person“. Oder wie ganz „woke“ ARD-Journalistinnen zum Muttertag 2023 schrieben: „entbindende Person“. Welche frauen- und mütterverachtend Bosheit!

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Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. ------------- Das Institut verfolgt bei seiner Arbeit vorzugsweise einen interdisziplinären Ansatz. Es ist partei- und konfessionsübergreifend. Es will die öffentliche Meinung, die „soziale Haut“ (Noelle-Neumann) befreien helfen von den Ausschlägen einer Ich-Gesellschaft. Ihre bevorzugte Methode ist die Verbreitung von Ergebnissen interdisziplinärer Forschung durch Teilnahme an Symposien, Kolloquien und an der publizistischen Debatte. Auf diese Weise sollen die Handelnden in Politik, Wirtschaft und Bildungswesen gestärkt, die Unentschlossenen und Nicht-Wissenden informiert werden. Die Initiatoren glauben, dass eine Wertedebatte von selbst entsteht, wenn die Zusammenhänge erkannt und der Mensch, insbesondere das Kind, in den Mittelpunkt der Gesellschaft gestellt ist. Das volle Entfaltungspotential des Menschen soll zum Zuge kommen. Das Institut versteht sich also als eine Ideenfabrik, als Impulsgeber. Seine Mitglieder beteiligen sich ehrenamtlich an dieser Arbeit. Das Institut lebt ausschließlich von Spenden.