von Josef Kraus

Das Gespenst – mit zunehmender und allgegenwärtiger Präsenz – heißt „Genderismus“. Es ist dies die Ideologie, dass das Geschlecht keine Sache der Anatomie, der Chromosomen und Hormone, also Biologie, sondern eine Frage der Selbstdefinition sei. Anders ausgedrückt: Die Definition des individuellen Geschlechts ist im Sinne des sog. Konstruktivismus ein Akt der Selbstkonstruktion. Zumal der sprachlichen Konstruktion. Deshalb gibt es seit geraumer Zeit alle möglichen sprachlichen Verrenkungen um eine „gendergerechte/gendersensible“ Sprache, die alle Menschen unabhängig vom biologischen Geschlecht inkludieren soll: Radfahrende statt Radfahrer, Backenendenhandwerk statt Bäckerhandwerk, Bürger/_:I/*nnen statt Bürger usw. Von einer Art Staatsgenderismus ist die Rede, weil mittlerweile auch dar Staat massiv in gendergerechte Konstruktionen eingreift und per definitionem geschlechtliche Konstruktionen anbietet. Die Bundeszentrale für politische Bildung etwa hält ein „LSBTIQ-Lexikon“ mit mehr als sechzig geschlechtlichen Identitäten parat. www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/geschlechtliche-vielfalt-trans/245426/lsbtiq-lexikon/ (LSBTIQ = Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen.)

Ab sofort ist es ohne große Umstände gesetzlich möglich, das eigene Geschlecht je nach Wunsch auch amtlich definieren zu lassen. Ich kann mich etwa als Mann zur Frau erklären, einen weiblichen Vornamen annehmen und umgekehrt. Das Ganze kann ich im Standesamt durch Selbstaussage festlegen, pro Jahr einmal. Ich kann also das eigentlich Unverfügbare, mein Geschlecht, managen. Seit 12. April 2024 gibt es dafür das „Selbstbestimmungsgesetz“. Es wurde vom Bundestag mit der Mehrheit der „Ampel“-Koalition in dritter Lesung verabschiedet und soll am 1. November 2024 in Kraft treten. In voller Länge heißt dieses so: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG).

Chronologie

Das SBGG hat folgende längere Vorgeschichte:

• Im Jahr 1978 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass transsexuelle Menschen rechtlich anerkannt werden müssen. Ihnen muss es möglich gemacht werden, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen ändern zu lassen.

• Zum 1. Januar 1981 trat das von der damaligen SPD/FDP-Koalition beschlossene Transsexuellengesetz (TSG) in Kraft. Die Entscheidung über eine Geschlechtsumwandlung und eine Änderung des Vornamens traf ab da das Amtsgericht auf der Basis von zwei Gutachten von Sachverständigen. https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/BJNR016540980.html

• Seit Inkrafttreten des TSG hat das Bundesverfassungsgericht das TSG sechsmal in einzelnen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. So mussten transgeschlechtliche Menschen noch bis 2008 die Scheidung einreichen und waren bis 2011 gezwungen, sich sterilisieren und geschlechtsangleichende Operationen vornehmen zu lassen, damit ihr falscher Geschlechtseintrag korrigiert werden konnte.

• Im Kontext der Vorgeschichte eines angestrebten Selbstbestimmungsgesetzes ist auch das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ zu sehen. Es wurde vom Bundestag am 13. Dezember 2018 verabschiedet. Damit wird das Personenstandsgesetz (PStG) angepasst und damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 fristgerecht zum 31. Dezember 2018 umgesetzt. Folge: Menschen, die wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können (Intersexuelle), haben seit 2019 die Möglichkeit, im Geburtenregister neben den Angaben „männlich“, „weiblich“ sowie dem Offenlassen des Geschlechtseintrages die vom BVerfG geforderte weitere positive Bezeichnung zu wählen; diese lautet „divers“.

• Im Jahr 2021 gab es zwei Gesetzesinitiativen für eine Art Selbstbestimmungsgesetz. Die Initiativen gingen von den beiden damaligen Oppositionsfraktionen Grüne/Bündnis 90 und FDP aus. Beide Vorschläge wurden von der damaligen CDU/CSU/SPD-Mehrheitskoalition am 19. Mai 2021 abgelehnt.

• Im Koalitionsvertrag der rot-grünen-gelben „Ampel“ vom 8. Dezember 2021 wurde unter der Überschrift „Queeres Leben“ auf Seite 95 angekündigt: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.“ www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

• Nach einigem Hin und Her verabschiedete der Deutsche Bundestag schließlich am 12. April 2024 das sog. Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft treten soll. Der Gesetzentwurf war maßgeblich vorbereitet worden von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne, Bündnis 90). In namentlicher Abstimmung votierten 372 Abgeordnete (vor allem der „Ampel“-Fraktionen) dafür, 251 (vor allem von CDU/CSU, AfD, BSW und einigen FDP-Abgeordneten) dagegen, Es gab 11 Enthaltungen, 100 Abgeordnete gaben keine Stimmen ab. Die CDU/CSU war bei der Debatte im Bundestag vom 12. April allerdings auch nicht mit der ersten oder wenigstens zweiten Garnitur aufgestellt. Wenn von dort jetzt gesagt wird, man werde Teile (sic!) des Gesetzes wieder rückgängig machen, wenn man Ende 2025 wieder an die Regierung komme, klingt das reichlich halbherzig. Es wäre im übrigen ein wichtiges Signal gewesen, wenn CDU/CSU komplett „gegen“ abgestimmt hätten, auch wenn das am Gesamtergebnis nichts geändert hätte. So aber gaben 24 Unionsleute ihre Stimme gar nicht erst ab. www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=738

• Hier die Fassung, der der Bundestag am 12. April mehrheitlich zugestimmt hat: https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011004.pdf Der Gesetzentwurf umfasst 73 Seiten. Es sind dies zwar nur insgesamt 15 Paragraphen. Letztere machen im Entwurf nur sechseinhalb Seiten aus. Hinzukommt die Darstellung der Auswirkungen auf andere Gesetze, als da sind: Passgesetz, Bundesmeldegesetz, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Rechtspflegegesetz, Bundeszentralregistergesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gerichts- und Notarkostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 

Die wesentlichen neuen Bestimmungen

• Es ist jetzt möglich, dass jede Person – anders als nach dem Gesetz von 1980 – ohne Vorlage eines ärztlichen Attests standesamtlich ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern kann. 

• Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. 

• Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern. In Fällen, die innerhalb einer Familie strittig sind, kann das Familiengericht entscheiden, was im Interesse des Kindeswohls ist. 

• Um sicherzustellen, dass hinter der gewünschten Änderung eine ernsthafte Entscheidung steht, ist eine einjährige Sperrfrist vorgesehen. Mit anderen Worten: Man kann Geschlecht und Namen jährlich ändern! 

• Es kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn jemand die Änderung des Geschlechtseintrags von transgeschlechtlichen, nichtbinären oder intergeschlechtlichen Personen gegen deren Willen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt („dead naming“; sogenanntes Offenbarungsverbot). Das Bußgeld kann bis zur Höhe von 10.000 Euro gehen.

Hickhack im Vorfeld: eine Farce von Anhörung und das Herumeiern der CDU/CSU

Am 28. November veranstaltete der Bundestag eine 90-Minuten-Anhörung, die man getrost als Farce bezeichnen konnte. 11 Experten waren zugegen: nominiert von AfD (1), Linke (1), Grüne (2), CDU/CSU (3), SPD (3), FDP (1). Oder anders gerechnet: 6 Professoren aus den Bereichen Psychiatrie, Psychologie, Jura saßen zusammen mit einem von der CDU/CSU nominierten Publizisten (transkritischer Transmann) und 4 NGO-Vertretern (Institut für Menschenrechte, Bundesverband Trans*, Transgender Europe, Frauenrat). 

Die CDU/CSU-Fraktion war schließlich mit einem Professor für Psychologie, einer Professorin für Rechtswissenschaften und einem Betroffenen kompetent vertreten. Aber es war ursprünglich anders geplant. Die CDU/CSU hatte als Experten zunächst Dr. Alexander Korte nominiert. Korte ist Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie am LMU-Klinikum München sowie Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft. Seit 2004 behandelt er Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie.

Korte ist allerdings nicht nur ein erfahrener Fachmann, sondern auch ein mutiger Mann, der zusammen mit vier anderen Fachleuten Anfang Juni 2022 vor einem quasi öffentlich-rechtlichen, indoktrinierenden „Gender-Hype“ gewarnt hatte. Er hatte dies zusammen mit Co-Autoren in einem Gastartikel am 1. Juni 2022 in der Springer-Zeitung „WELT“ veröffentlicht. Der Titel war mit Blick auf die Transgender-Ideologie: „Wie ARD und ZDF unsere Kinder indoktrinieren“. www.welt.de/debatte/kommentare/plus239113451/Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk-Wie-ARD-und-ZDF-unsere-Kinder-indoktrinieren.html Die Springer-Spitze beließ es nicht dabei. Springer-Vorstandschef Döpfner schlug am 3. Juni 2022 verbal mit einem eigenen Beitrag zurück und diskreditierte Kortes Beitrag öffentlich als „intolerant und ressentimentgeladen“. Man darf vermuten, dass Döpfner dies mit Rücksicht auf „woke“ USA-Medien und die mächtige Gender-Lobby dort tat; Er wollte das US-Politmagazins „Publico“ kaufen und sah diese Pläne gefährdet. 

Das Springerhaus in Berlin ist mittlerweile definiert als „Safe Space for Queers“

In der Folge verließen übrigens mehrere namhafte Journalisten das Haus Springer: www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/streit-um-transgender-gastbeitrag-in-der-welt-doepfner-und-die-queere-jobmesse-sticks-stones-18081571.html All dies zusammen könnte der Grund dafür gewesen sein, dass die CDU/CSU plötzlich kalte Füße bekam, womöglich wegen Springer. Denn in der Folge verschwand Korte von der CDU/CSU-Einladungsliste; seine bereits abgegebene Stellungnahme verschwand ebenfalls, wiewohl sie noch vor der Anhörung auf der Website des Familienausschusses – für drei Tage – veröffentlicht worden war. Kortes Text sollte anschließend lediglich als „unangeforderte“ Stellungnahme wieder online gehen können, was Korte – zu Recht – zurückwies. Eineinhalb Jahre später dann aber Springers Salto mortale: Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte die „Welt“ die genannte Stellungnahme Kortes: www.welt.de/debatte/kommentare/plus249078640/Bundestag-Die-Transgender-Stellungnahme-die-nicht-vorgetragen-werden-sollte.html Die CDU//CSU stand damit ein zweites Mal als begossener Pudel da.

Korte hatte unter anderem geschrieben: „Besonders problematisch sind aus kinder- und jugendmedizinischer Sicht die vorgesehenen Regelungen bei Minderjährigen … Es stellen sich hier zwei Fragen. Wer, wenn nicht ein/e Facharzt/-ärztin für Kinder-/Jugend-Psychiatrie, soll – erstens – die Bewertung vornehmen, ob die Änderung der Angaben zum Geschlecht und der Vornamen dem Kindeswohl entspricht (oder diesem zuwiderläuft), und – zweitens – ob Elternrechte ausreichend berücksichtigt werden und Jugendliche mit vollendetem 14. Lebensjahr regelhaft in der Lage sind, Bedeutung, Tragweite und Folgen einer solchen Entscheidung einschätzen zu können … Wir wissen aus Langzeitstudien, dass sich die Selbstdiagnose „trans“ im Entwicklungsverlauf vieler Kinder/Jugendlicher nachträglich als Fehleinschätzung herausstellt.“ Korte weiter: Es sei eine Frage der Toleranz, der Höflichkeit und des Respekts, erwachsene transidentifizierte Personen nach erfolgter sozialer und juristischer Transition in ihrem Wunschgeschlecht, mit dem gewählten neuen Namen und den gewünschten Personalpronomina anzusprechen. Das vorgesehene bußgeldbewehrte Offenbarungsverbot jedoch würde die ganze Gesellschaft unter Strafandrohung zwingen, eine Illusion zu bestätigen und Realität zu leugnen.

Fachliche Expertise zu „Trans“-Schäden wird in den Wind geschlagen

Das Syndrom „Genderdysphorie“ greift um sich. Fachsprachlich hießt es: „Rapid Onset Gender Dysphoria.“ Eingebürgert hat sich auch der Begriff “Genderinkongruenz”. Das heißt: Ein Mensch fühlt sich in einem falschen Körper. Es ist daraus eine Art „Trans-Hype“ geworden. Selten bis gar nicht ist allerdings die Rede davon, dass es nach einer Geschlechtsumwandlung kein Zurück (keine „De-Transition“) gibt und dass eine solche nicht nur qua Selbstaussage erfolgte Umwandlung eine Einbahnstraße ist.

Bereits am m 6. September 2019 hat eine hochkarätige Fachärztin in der FAZ den Begriff „Transgender-Hype“ geprägt. Es ist Annette Richter-Unruh, Fachärztin Ruhrklinik Bochum. In ihrer Klinik hatte sie 2006 drei entsprechende Patienten, 2019 bereits 200, vor allem Mädchen und Frauen. Es ist von langen Wartelisten und exponentiell steigenden Zahlen die Rede. Auch in anderen westlichen Ländern: Binnen zehn Jahren gab es in Schweden eine Zunahme um 1.500 Prozent, in Großbritannien um 4.000 Prozent.

Alexander Korte hat im gleichen Jahr in EMMA vom 17. Dezember 2019 ebenfalls vor einem regelrechten „Trans-Hype“ gewarnt, vor allem vor der Gefahr, zu rasch zu handeln. Er fragt: Wird nicht rollenkonformes Verhalten einfach wegoperiert? Vor allem Mädchen sprengen zunehmend nicht ihre Geschlechterrolle, sondern wechseln sie einfach. www.emma.de/artikel/was-richten-wir-da-337375

Die Fachleute sehen in Sachen „Genderdysphorie“ eine Art sozialer „Ansteckung“ via Social Media – ähnlich wie bei Anorexie (Esstörung, Magersucht). Es dürfte klar sein, dass junge, in der Pubertät nun einmal oft verunsicherte Menschen dann „googeln“ und „surfen“, um Auswege zu finden. Sie finden dann zum „Lexikon“ der gut sechzig Phantasiegeschlechter bei der Bundeszentrale für politische Bildung.oder sie stoßen auf die mehr als 40.000 Videos, die zu „Transition“ allein auf Youtube kursieren.

Das medial Drum-Herum

Die Öffentlich-Rechtlichen ziehen und zogen mit, sie haben sich erneut den Ruf eingehandelt, besonders „woke“ und „Ampel“-treu zu sein:

• Der WDR mit seiner „Sendung mit der Maus“ macht mit. Er führt die Sendung als „Wissens- und Unterhaltungssendung für Kinder.“ In einem siebenminütigen Beitrag erklärt Katja (vormals Erik), was es bedeutet, trans zu sein. „Wie aus Erik Katja wurde, das kann sie uns am besten selbst erzählen“, beginnt der Beitrag. Denn Katja wurde als Mann geboren. Doch schon früh merkte Katja, dass sie sich mit ihrem biologischen Geschlecht nicht identifizieren kann: „Man wird geboren mit männlichen Geschlechtsorganen, also mit einem Penis und weiß aber tief im Inneren, das ist man nicht. Ich bin eine Frau“, erklärt Katja. www.youtube.com/watch?v=-sahbI8O7OA

• ZDF Logo zeigte am 9. Oktober 2021 den Transgender-Jungen Tim. Im Vorspann heißt es: „Der 13-jährige Tim ist transgender. Er wurde mit dem Körper eines Mädchens geboren, fühlt sich aber als Junge.“ (In der ZDF-Mediathek nicht mehr aufrufbar.)

• Um „nicht-binäre“ Menschen geht es ZDFneo im Mai 2022 in einer sechsteiligen „Instant-Dramaserie“. Die Vorankündigung liest sich so: „‘Becoming Charlie‘ erzählt von Charlies Suche nach Identität. Charlie fühlt sich weder als Frau noch als Mann. Doch was ist Charlie dann? Das Suchen und Finden der eigenen Nicht-Binarität katapultiert dabei nicht nur Charlie, sondern auch Charlies Umfeld aus der Komfortzone und rüttelt an scheinbar unumstößlichen Wahrheiten“ (In der ZDF-Mediathek ebenfalls nicht mehr aufrufbar).

(Fortsetzung folgt)

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