Immer häufiger geschieht es, dass mit Schwindeleien und unwahren Entschuldigungen Eltern ihre schulpflichtigen Kinder zum Schwänzen des Unterrichts anhalten. Besonders vor Beginn und nach Ende der Sommerferien sind viele Schulklassen nicht voll besetzt. In Corona-Zeiten besteht die Gefahr, dass das Virus auch als Entschuldigungsgrund für das Schule-Schwänzen herhalten muss. Ohne Unrechtsbewusstsein täuschen Eltern häufig Krankheiten vor, um die  Ferien nach eigenem Gutdünken zu verlängern.

Den Schaden haben die Schüler

Um eine Verlängerung des Familienurlaubs zu erreichen, sind Eltern oft bereit, alle Register zu ziehen, um ihre Kinder länger von der Schule fern zu halten, ohne dabei zu bedenken, dass sie an erster Stelle ihren eigenen Kindern schaden. Auch dadurch, dass sie ihnen beibringen, wie man mit Tricksereien Gesetze und Bestimmungen umgehen kann. Später sind sie erstaunt, dass ihre inzwischen größer gewordenen Kinder sich nicht an Recht und Ordnung halten, denn sie sind „bei ihnen in die Schule gegangen“.

In allen Bundesländern gilt, dass eine Beurlaubung vom Schulbesuch vor oder nach den Ferien nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ gewährt werden kann. Zu diesen Ausnahmefällen zählt natürlich nicht, dass ein paar Tage nach Ende der Ferien die Flüge meist billiger sind. Sollten die Eltern unentschuldigt oder ohne schwerwiegenden Grund ihr Kind nicht rechtzeitig nach den Ferien zur Schule schicken, so kann das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich teuer werden: ein Bußgeld von mehreren hundert Euros kann verhängt werden. (siehe Tabelle)

Erziehung zur Unverantwortlichkeit

Noch schwerwiegender sind aber oft weitere Folgen elterlicher Unverantwortlichkeit: Wenn die Eltern ihr Kind bei kleinsten Befindlichkeitsstörungen oder gar nur Unlustgefühlen nicht zum Unterricht schicken und es wegen „Krankheit“ entschuldigen, bereiten sie dem späteren Schuleschwänzen den Nährboden. Wenn diese so verwöhnten Kinder älter werden, nehmen sie sich schon bei den geringsten zu erwartenden Schwierigkeiten ihre Auszeit, um der unangenehmen Situation aus dem Weg zu gehen, wie unangenehmen Klausuren, nicht genügend vorbereiteten Prüfungen etc. Die Hemmschwelle, sich selbst zu beurlauben, sinkt, die Fehlzeiten werden –wie man an der ständig steigenden Zahl von schwänzenden Jugendlichen feststellen kann- häufiger und auch länger.

So kann ein Teufelskreis seinen Anfang nehmen: über Lügen, Anstrengungen aus dem Weg gehen, nur der Lust und Laune folgen, führt der Weg nicht selten in jugendliche Kriminalität. Unrühmliche „Karrieren“ haben bekanntermaßen oft “ mit Schule-Schwänzen begonnen.
Eltern und Erziehungsberechtigten kann man nur vor Beginn des neuen Schuljahrs raten, sich bewusst zu machen, dass es sich beim unerlaubten Fernbleiben vom Unterricht um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Auch die Corona-Beschränkungen gelten dort nicht als Entschuldigung, wo sie für den normalen Schulbetrieb wieder aufgehoben wurden. Denn nach dem jetzigen Stand wird in allen Bundesländern zum neuen Schuljahr wieder normaler Unterricht stattfinden.

Welche Sanktionen drohen beim Schule-Schwänzen?

BundeslandBußgeld
Baden-Württembergpro Fehltag zwischen 50 und 300 Euro
Bayerninsgesamt bis zu 1000 Euro möglich
Berlininsgesamt bis zu 2500 Euro möglich
Bremenpro Fehltag 35 Euro
Hamburgpro Fehltag 150 Euro, im Wiederholungsfall 200 Euro pro Tag
Hessenpro Fehltag 100 Euro, ab der ersten Verwarnung 150 Euro pro Tag
Niedersachseninsgesamt bis zu 1000 Euro möglich
Nordrhein-Westfalenpro Fehltag zwischen 80 und 150 Euro
Rheinland-Pfalzkeine Konsequenzen bei einmaliger Schulverweigerung, im Wiederholungsfall bis zu 500 Euro
Saarlandinsgesamt bis zu 500 Euro möglich
Sachseninsgesamt bis zu 1250 Euro
Sachsen-Anhaltinsgesamt bis zu 1000 Euro
Thüringeninsgesamt bis zu 1500 Euro

Link zum Download – Sanktionen im Schulrecht: Droht beim Schuleschwänzen und bei Schulverweigerung ein Bußgeld?