Friedrich W. Bosch
Nummer: 22
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nsofern die Familie der erste und wichtigste Ort jeder Erziehung ist, bleiben Familien- und Ehefragen nie ohne entscheidenden Einfluß auf Eltern und Kinder. Dies gilt ganz besonders für die Rechtsordnung in diesem Bereich, durch die zwar keine moralische Haltung in einem pluralistischen Gemeinwesen erzwungen werden kann. Aber Ehe-, Familien- und Adoptionsrecht, über die dieser Beitrag in einer geschichtlichen Darstellung der Gesetzgebung und Rechtsprechung seit 1949 vor allem handelt, sind auch immer ein Hinweis darauf, wie es um das moralische Empfinden in einem Staatswesen bestellt ist.
Die Änderungen des Familien- und Eherechtes von 1976/77 haben zwar vorübergehend in weiten Kreisen der Bevölkerung zu einer Beschäftigung mit dieser Materie geführt – vor allem wurde über das „Zerrüttungsprinzip“ für die Eheauflösung gesprochen. Jedoch gibt es nur wenige Nicht-Juristen, die sich z. B. in den weitreichenden Folgen für die elterliche Sorge zureichend auskennen.
Durch eine Vielzahl von Beispielen aus dem Familienrecht macht Prof. Dr. F. W. Bosch anschaulich deutlich, wie einschneidend manche Veränderungen sind, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen, welcher ,,Bewußtseinswandel“ damit verbunden ist und welche weiteren Reformen noch erwartet werden müssen. Für alle, die mit Fragen der Erziehung befaßt sind, kann dieser Beitrag einen guten Einstieg in einen wichtigen, sonst nur schwer zugänglichen Bereich bieten.
F. W. Bosch, Prof. Dr. iur., geb. 2. 12. 1911 in Köln; Studium der Rechtswissenschaft in Genf, Freiburg i. Br., Bonn und Köln: 1930-1933; I. jur. Staatsexamen: 1933; Dr. iur. (Bonn): Juli 1934 /Januar 1935; Fakultätsassistent in Bonn: 1936-1938; II. jur. Staatsexamen: Oktober 1937; Richter- und Staatsanwalts-Tätigkeit in Bonn und Köln bis 1940; 1940/41 Wehrdienst; 1942/1943: Aufbau der Bücherei des Jur. Seminars und Habilitation für Bürgerliches Recht, Landwirtschaftsrecht und Zivilprozeßrecht an der Universität Straßburg; 1943-1945: erneuter Wehrdienst; 1945/1946: Umhabilitation an die Universität Bonn; 1945-1949: Lehrstuhlvertretung in Bonn und Frankfurt/M., Landgerichtsrat in Bonn; 6. 2. 1950: Ernennung zum ord. Professor an der Universität Bonn; 1959/60: Dekan; 1964-1968: ord. Professor an der Universität Bochum; 1964 -1966: Dekan; seit 1964/65 Honorarprofessor der Landwirtschaftlichen Fakultät Bonn; Ende 1967: Rückberufung an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn. Auszeichnungen: Officier dans l’Ordre des Palmes Acadêmiques; Komturkreuz des St. Gregorius-Ordens mit Stern; Ehrenmitglied der International Society on Family Law; Dr. iur. utr. h.c. (Universität Würzburg): 1982. Wiss. Tätigkeit: Gründung der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht: 1954 – seitdem deren Schriftleiter und Mitherausgeber; mehrere Monographien und zahlreiche Abhandlungen zum Familienrecht, Erbrecht, sonstigem Zivilrecht und Prozeßrecht.