Die Regelungen

Das zum 1. Januar 2007 für Eltern von Neugeborenen eingeführte Elterngeld ist nach Auffassung der Bundesfamilienministerin „ein wichtiger Meilenstein einer zukunftsorientierten Familienpolitik“. Bislang seien „junge Familien nach der Geburt eines Kindes oft in ein finanzielles Loch“ gefallen. Mit dem neuen Elterngeld würde dagegen ein „Schonraum für junge Eltern“ geschaffen, „um ohne finanzielle Sorgen in das Familienleben hineinzufinden“ . (1)

Das Elterngeld ersetzt seit 2007 das bisher Eltern für bis zu 24 Monate nach der Geburt ihres Kindes gezahlte Bundeserziehungsgeld von monatlich 300 € (2). Das Erziehungsgeld sollte angesichts der „spezifischen wirtschaftlichen und sozialen Belastungssituation“ junger Eltern „zur finanziellen Grundsicherung einer festen Kinderbetreuung durch Mutter bzw. Vater und somit zur Verbesserung der ökonomischen Voraussetzungen für die frühkindliche Sozialisation“ beitragen.

Ziel des Erziehungsgelds war es, „die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern in der besonders wichtigen Sorge um das Wohl der Kinder in ihren ersten Lebensjahren“ zu würdigen (3). In den Jahren 2001 sowie 2004 ist der Bezug von Erziehungsgeld zugunsten eines rascheren Wiedereinstiegs in die volle Erwerbstätigkeit flexibilisiert worden: Seitdem konnten Eltern wählen, ob sie das Erziehungsgeld als Regelbetrag für bis zu zwei Jahre oder in Budgetform, dann aber nur für maximal ein Jahr, beziehen wollten. Damit sollten Eltern in die Lage versetzt werden, „Berufstätigkeit, Kinder und die Arbeit im Haushalt besser zu vereinbaren“ . (4)

Die Inanspruchnahme des Erziehungsgelds ist in einer im Jahr 2005 veröffentlichten Studie von der „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik“ an der Universität Dortmund untersucht worden. Grundlage der Untersuchung war die Erziehungsgeldstatistik, die diejenigen Eltern erfasste, deren Anträge auf Erziehungsgeld bewilligt wurden (5). Die Bewilligung von Erziehungsgeld setzte voraus, dass das Einkommen der Eltern bestimmte Höchstgrenzen nicht überstieg. Für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes lagen diese Einkommensgrenzen so hoch, dass etwa 95 Prozent der Eltern Erziehungsgeld beziehen konnten (6).

Ab dem siebten Lebensmonat galten deutlich niedrigere Einkommensgrenzen. Trotzdem hatten 2003 mehr als drei Viertel der Erziehungsgeldbezieher über die ersten sechs Lebensmonate des Kindes hinaus Anspruch auf Erziehungsgeld (7). Fast 90 Prozent der Empfänger(innen) haben das Erziehungsgeld in der Form des Regelbetrags über 24 Monate in Anspruch genommen (8).

Bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen wurde der Regelbetrag gekürzt. Die große Mehrheit dieser Eltern hat aber den 2003 geltenden ungeminderten Regelbetrag von 307 € monatlich für bis zu 24 Monate erhalten (9). Für den Bezug des Erziehungsgelds in „Budgetform“ von 460 € für längstens ein Jahr haben sich weniger als zwölf Prozent der Anspruchsberechtigten entschieden (10). Auch in Ostdeutschland haben – trotz verbreiteter Erwerbstätigkeit von Müttern und gut ausgebauter Betreuungsinfrastruktur – fast 80 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern das Erziehungsgeld als Regelbetrag, also für eine Laufzeit bis zu zwei Jahren bezogen (11).

Das neue Elterngeld kann von einem Elternteil höchstens zwölf Monate bezogen werden. Wenn auch der zweite Elternteil vorübergehend das gemeinsame Kind betreut, kann die Bezugsdauer auf bis zu 14 Monate verlängert werden. Im Gegensatz zum Erziehungsgeld handelt es sich beim Elterngeld nicht um eine Zuwendung, die pauschal an Eltern gezahlt wird, sondern um eine Lohnersatzleistung. Diese Lohnersatzleistung soll den aus Erwerbsunterbrechungen resultierenden Einkommensausfall von Eltern, insbesondere von Müttern, unmittelbar nach der Geburt eines Kindes auffangen. Ersetzt werden – bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 € – 67 Prozent des durchschnittlich in den zwölf Monaten vor der Geburt monatlich verfügbaren Nettoerwerbseinkommens.
Das Nettoerwerbseinkommen berechnet sich, indem alle Erwerbseinkünfte aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes zusammengerechnet und davon Lohnsteuer, Kirchensteuer, Sozialabgaben und Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen werden. Geringverdiener, die weniger als 1000 € im Jahr verdienen, bekommen einen kleinen Prozentzuschlag auf die 67 Prozent (12). Nicht erwerbstätige Eltern erhalten einen „Sockelbeitrag“ von 300 Euro. Nicht als Einkommen angerechnet werden Arbeitslosengeld I und II, Renten, das Bafög, einmalige Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Stipendien (13).

Unbeschadet davon, dass das Elterngeld – nach Auskunft der Bundesfamilienministerin – „gemeinsame Zeit für Eltern und Kinder“ schaffen soll, kann es auch bei einer Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden bezogen werden. Die Betreuungsperson erhält dann – bis zu einer Bemessungsgrenze von 2700 € – 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens.

Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern können – „je nach Familiensituation“ einen „Geschwisterbonus“ oder einen „Mehrlingszuschlag“ erhalten. Bei Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind jeweils um einen Zuschlag in Höhe des Mindestbetrags. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten einen „Geschwisterbonus“ von 10 Prozent mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils. In Ausnahmefällen können neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld beziehen. Mit diesen Regelungen sollen unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigt und der „Vielfalt“ der Lebenssituationen von Familien Rechnung getragen werden (14).
Für das Elterngeld stellt die Bundesregierung jährlich rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind rund eine Milliarde Euro mehr als für das bisherige Erziehungsgeld (15). Die Bundesregierung verspricht sich vom Elterngeld nicht nur eine stärkere Beteiligung der Väter an der Säuglingspflege, sondern auch eine Steigerung der Geburtenrate – insbesondere unter gut ausgebildeten Frauen. Die Bundesfamilienministerin ist überzeugt davon, dass das Elterngeld mit seiner Konzentration der finanziellen Leistungen auf erwerbstätige, besserverdienende Frauen „den richtigen Ansatz verfolgt“ (16).

Fakten und soziale Folgen

Die von der Bundesfamilienministerin angestrebten „Effekte“ des Elterngelds auf die Geburtenrate sowie auf die Beteiligung von Vätern an der Säuglingspflege sollen im Auftrag des Familienministeriums „zeitnah“ erforscht werden (17). Ein spürbarer Effekt auf die Geburtenzahl ist bisher nicht zu verzeichnen: Im ersten halben Jahr 2007 wurden 313.079 Kinder geboren. Das waren 0,2 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (18).

Zuverlässige Erkenntnisse über die Wirkung politischer Maßnahmen wie des Elterngelds auf die Geburtenrate erfordern allerdings in der Regel einen längeren Beobachtungszeitraum. Erste Hinweise zur Inanspruchnahme des Elterngelds durch Väter geben dagegen bereits die vorliegenden Erhebungen des Statistischen Bundesamts. Vor allem aber ist aus der für die ersten drei Quartale des Jahres 2007 vorliegenden amtlichen Statistik deutlich ersichtlich, wie sich die Elterngeldreform konkret auf die finanzielle Lage junger Familien auswirkt.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2007 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 394.000 Anträge auf Elterngeld gestellt und 387.000 Anträge bewilligt. In mehr als 90 Prozent aller Fälle wurde das Elterngeld für zwölf Monate bewilligt. Lediglich in 33.500 bzw. etwa neun Prozent aller Fälle, wurde das Elterngeld um zwei Monate verlängert. Rund 90 Prozent aller Bezieher von Elterngeld (350.000) sind Frauen. Weniger als zehn Prozent (rund 37.000) aller Elterngeldbezieher sind Männer (19). Von diesen nahmen 16 Prozent das Elterngeld für drei bis neun und 26 Prozent für zehn und mehr Monate in Anspruch. Knapp 20 Prozent der Elterngeld beziehenden Männer beantragten das Elterngeld über die maximale Laufzeit von zwölf Monaten. Von diesen Vätern haben annähernd 60 Prozent ein Elterngeld von maximal 500 € bezogen. Dagegen bekamen nur 27 Prozent der Väter mit einer Elternzeit von zwei Monaten 500 € und weniger Elterngeld. Eine längere Elternzeit ist also hauptsächlich für solche Väter attraktiv, die zuvor nicht erwerbstätig waren oder nur geringe Erwerbseinkünfte hatten. Eine deutliche Mehrheit der Männer von fast 60 Prozent beantragte lediglich für zwei Monate Elterngeld (20).

Von den Müttern beantragten dagegen nur ein Prozent das Elterngeld für zwei Monate und weitere vier Prozent für drei bis neun Monate. Die restlichen 95 Prozent beantragten für mindestens zehn Monate Elterngeld. Die große Mehrheit von 86 Prozent aller Mütter beantragte die Leistung für die maximale Laufzeit von 12 Monaten (21). Es sind also im Wesentlichen Frauen, die Elterngeld beziehen.

Ein klarer Zusammenhang zwischen der Höhe und der Dauer des Elterngeldbezugs wie bei den Männern ist bei ihnen nicht zu erkennen (22). Von Interesse ist das Alter der Elterngeldbezieher, insbesondere der Mütter. Schließlich möchte das Bundesfamilienministerium Paare dazu „ermutigen, Kinderwünsche auch im Alter ab Mitte dreißig noch zu erfüllen“ (23). Nach der Elterngeldstatistik ist eine deutliche Mehrheit von 60 Prozent der Mütter zwischen 25 und 35 Jahre alt. Im Alter zwischen 20 und 25 Jahre waren 16 und zwischen 35 und 40 Jahren 17 Prozent der Mütter. Geburten von unter 20-Jährigen sowie von über 40-jährigen Frauen sind selten. Auch drei Viertel der Elterngeld beziehenden Väter sind unter 35 Jahre alt (24).

Mehr als 70 Prozent der Elterngeld beziehenden Mütter sind verheiratet. Noch höher (78 Prozent) ist der Anteil der Verheirateten unter den Elterngeld beziehenden Männern. Insgesamt leben 73 Prozent dieser Eltern in Ehe. Etwa ein Viertel der Bezieher von Elterngeld sind ledig. Geschiedene, Verwitwete sowie Paare in „eingetragener Lebenspartnerschaft“ fallen kaum ins Gewicht. Je mehr Kinder im Haushalte leben, desto größer ist der Anteil der Verheirateten: Wenn ein Kind im Haushalt lebt, sind 65 Prozent verheiratet, leben zwei Kinder im Haushalt, trifft dies auf 82 Prozent zu, und wenn drei oder vier Kinder im Haushalt leben, sind 85 Prozent der Eltern verheiratet (25).

Neben dem Familienstand und dem Alter erfasst das Statistische Bundesamt die Elterngeldbezieher nach einer Reihe weiterer Kriterien. Zu diesen gehören unter anderem die „Grundlage“ (Ersatz von Erwerbseinkommen, Mindestbetrag o. a.) sowie die „Art der Berechtigung des Elterngeldbezugs“ (Leiblicher Elternteil, Adoption, Kindes des (Lebens)Partners etc.) und die Höhe des bewilligten Elterngelds. Im Blick auf die beabsichtigten geburtenfördernden Anreize durch das Elterngeld ist vor allem die Höhe des Elterngeldbezugs wichtig.

Das Statistische Bundesamt unterteilt die Bezieher von Elterngeld in folgende Gruppen: Bezieher des Mindestbetrags von 300 € sowie Bezieher von Lohnersatzleistungen von 300-500 €, 500-750 €, 750-1000 €, 1000-1250 €, 1250-1500 € und von 1500-1800 €. Das vormalige Erziehungsgeld in Höhe von 300 € wurde in der Regel für 24 Monate gezahlt. Daraus ergibt sich, dass alle Eltern, die für mindestens 10 Monate 750 € und mehr Elterngeld beziehen, von der Elterngeldreform profitieren. Nach Auskunft der amtlichen Statistik trifft dies für knapp 80.000 Fälle, das sind rund 21 Prozent der Elterngeldbezieher, zu. Der Bezug von Erziehungsgeld war – zumindest für den Zeitraum ab dem siebten Lebensmonat für „Besserverdienende“ durch bestimmte Einkommensgrenzen deutlich eingeschränkt (26). Deshalb ist davon auszugehen, dass Eltern, die mehr als 750 € Elterngeld beziehen zu den Gewinnern der Elterngeldreform gehören. Dies sind 102.000 Eltern bzw. etwa ein Viertel aller Elterngeldbezieher (27).

Durch das Elterngeld schlechter gestellt werden in der Regel die Eltern, die weniger als 500 € Elterngeld beziehen (28). Dies trifft für 223.000 Eltern zu. Daraus folgt, das über 57 Prozent aller Elterngeldbezieher maximal 500 € erhalten. Rund 63.000 oder etwa 16 Prozent der Elterngeldbezieher bekommen zwischen 500 und 750 € (29). Geht man davon aus, dass zwei Drittel dieser Eltern mehr als 600 € bekommen, bleiben immer noch mehr als 20.000 bzw. weitere fünf Prozent mutmaßlicher Verlierer der Elterngeldreform. Selbst wenn man zugunsten des Elterngelds annimmt, dass alle Eltern, die mehr als 500 € Elterngeld bekommen, besser gestellt worden sind, bleibt immer noch eine Mehrheit von 57 Prozent der Eltern, die in der Regel keinen finanziellen Vorteil durch die Elterngeldreform hat, sondern sogar schlechter gestellt worden ist.

Deutlich schlechter gestellt wurden insbesondere Mütter, die nur ein geringes Erwerbseinkommen hatten, die noch in der Ausbildung sind oder studieren (30), und Mütter, die wegen der Erziehung von Geschwisterkindern nicht erwerbstätig waren. Von den 350.000 Elterngeld beziehenden Frauen bekamen rund 210.000, also ca. 60 Prozent der Bezieherinnen, weniger als 500 €. Rund 59.0000 Frauen bezogen zwischen 500 und 750 € Elterngeld (31). Geht man davon aus, dass zwei Drittel dieser Mütter von der Elterngeldreform profitieren, weil sie mehr als 600 € bekommen oder die für das Erziehungsgeld geltenden Einkommensgrenzen entfallen sind, könnte es trotzdem fast 20.000 weitere „Verliererinnen“ geben. Daraus ergibt sich, dass etwa 60 Prozent Mütter durch die Elterngeldreform weniger Geld für ihre Elternzeit bekommen.

Lediglich 81.000 Frauen, das entspricht 23 Prozent aller Elterngeldbezieherinnen, hatten Anspruch auf 750 € und mehr Elterngeld (32). Zusammen mit den etwa 20.000 Männern, die 750 € und mehr Elterngeld beziehen, gehören sie zu den Eltern, die sich durch die Elterngeldreform finanziell besser stehen. Diese eindeutigen Gewinner der Elterngeldreform bilden eine Minderheit von etwa einem Viertel aller Elterngeldbezieher. Annähernd 60 Prozent der Eltern können dagegen von der Einführung des Elterngelds nicht profitieren, sondern werden in der Regel durch die Abschaffung des Erziehungsgelds finanziell benachteiligt. Für eine weitere Gruppe von etwa 15-20 Prozent aller Eltern lassen sich die Auswirkungen der Elterngeldreform schwer abschätzen. Hier können sowohl positive Einkommenseffekte durch den Wegfall von Einkommensgrenzen oder höhere monatliche Zahlungen als auch negative Effekte durch die Kürzung der Bezugsdauer auftreten.

Drastisch sind die Einkommensverluste vor allem für geringverdienende Eltern, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € monatlich erhalten. Durch die Halbierung der Bezugsdauer dieser Leistung von 24 auf 12 Monate erleiden sie einen Verlust von 3.600 €. Dieser Betrag entspricht den Ausgaben, mit denen ein durchschnittlich situiertes Paar für 7-8 Monate den Konsum eines Kindes unter sechs Jahren bestreitet (33). Dass ein solcher finanzieller Verlust – zusätzlich zu weiteren Belastungen durch eine höhere Mehrwertsteuer – junge Familien erheblich belastet, dürfte außer Frage stehen. Dieser Verlust trifft viele Familien. Denn fast 127.000 Eltern bzw. etwa ein Drittel aller Elterngeldbezieher erhalten nur den Sockelbetrag von 300 € für maximal zwölf Monate (34).

Vergleicht man die Ansprüche auf Elterngeld nach der Kinderzahl der Familien, so bekommen Eltern mit (bisher) nur einem Kind in 38 Prozent der Fälle den Sockelbetrag. Eltern mit zwei Kindern beziehen zu 25 Prozent, Eltern mit drei Kindern zu 30 Prozent und Eltern mit vier und mehr Kindern zu einem Drittel nur den Sockelbetrag. Durch den „Geschwisterbonus“ wird der „Sockelbetrag“ für Eltern mit mehreren kleinen Kindern von 300 € um 10 Prozent bzw. mindestens um 75 € aufgestockt.

Dies erklärt, warum Familien mit drei und mehr Kindern etwas seltener nur den Sockelbetrag bekommen als Eltern mit einem Kind. Umso häufiger sind Mehrkinderfamilien dafür in der Gruppe der Bezieher von 300-500 € Elterngeld vertreten: 53 Prozent der Eltern mit vier und mehr, 49 Prozent der Familien mit drei und 47 Prozent der Familien mit zwei Kindern, aber nur sieben Prozent der Eltern mit einem Kind fallen hierunter. Daraus ergibt sich, dass insgesamt 44 Prozent der Eltern mit einem Kind, 71 Prozent der Eltern mit zwei, 79 Prozent der Eltern mit drei und 86 (!) Prozent der Eltern mit vier und mehr Kindern maximal 500 € Elterngeld beziehen (35).

Zu den „Gewinnern“ der Elterngeldreform, die 750 € und mehr Elterngeld beziehen, zählen 36 Prozent der Eltern mit einem Kind, 16 Prozent der Eltern mit zwei, 11 Prozent der Eltern mit drei und ganze 7 (!) Prozent der Eltern mit vier Kindern (36). Die große Mehrheit der jungen Mehrkinderfamilien gehört also zu den Verlierern der Elterngeldreform.

Wie auch das Bundefamilienministerium festgestellt hat, verfügen kinderreiche Familien „in der Regel über ein vergleichsweise niedriges Pro-Kopf-Einkommen“ (37). Tatsächlich ist das verfügbare Nettoeinkommen pro Kopf von Paaren umso geringer, je mehr Kinder im Haushalt leben. So verfügten kinderlose Paare 2003 im Durchschnitt über 1718 €, Paare mit einem Kind über 1155 € und Paare mit zwei Kindern über 1016 € Nettoeinkommen pro Person. Paare mit drei Kindern mussten sogar mit nur 893 € pro Kopf auskommen (38). Die Bundesfamilienministerin möchte „Eltern in Deutschland wieder Mut machen, sich für ein Leben mit drei und mehr Kindern zu entscheiden“ (39). Zugleich werden mit der von ihr durchgesetzten Elterngeldreform junge Mehrkinderfamilien finanziell massiv benachteiligt.

Die soziale Schieflage der Elterngeldreform verdeutlicht folgender Vergleich: Eine Diplom-Kauffrau verdient vor der Geburt ihres Kindes 2600 € netto. Nach der Geburt ihres Kindes geht sie in Teilzeit und verliert dadurch die Hälfte ihres vorherigen Einkommens. Sie hat nun Anspruch auf Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des entgangenen Teileinkommens von 1300 €. Damit stehen ihr monatlich 871 € Elterngeld zu, die sie zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen von 1.300 € erhält (40).

Eine nicht erwerbstätige Studentin die Mutter wird, hat dagegen nur Anspruch auf den Sockelbetrag von 300 € monatlich. Sie bekommt damit monatlich 571 € und, bezogen auf die volle Laufzeit von zwölf Monaten, insgesamt 6852 € (!) weniger „Elterngeld“ als die gut verdienende Kauffrau.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die heute im Berufsleben stehende Diplom-Kauffrau für ihre akademische Ausbildung in der Regel noch keine „Beiträge“ entrichten musste. Die Studentenmutter heute muss dagegen oft nicht nur für ihren eigenen und den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen, sondern auch noch Studiengebühren bezahlen. Das Elterngeld setzt damit Anreize mit Kinderwünschen solange zu warten, bis beide (!) Partner beruflich etabliert sind. Dies wiederum kann in der heutigen Arbeitswelt mit der zunehmenden Verbreitung von Leiharbeit, befristeten Arbeitsverträgen etc. lange dauern. Die Gründung von Familien, insbesondere solchen mit mehreren Kindern, wird so nicht erleichtert.

Begünstigt werden durch das Elterngeld zweifellos doppelt erwerbstätige, beruflich erfolgreiche Elternpaare. Diese – finanziell in der Regel gut situierten Paare – profitieren von der Berechnung des Elterngelds nach der Höhe des entgangenen Erwerbseinkommens. Durch die Elterngeldreform haben sie finanzielle Vorteile von bis zu 1800 € monatlich bzw. von insgesamt bis zu maximal 21600 € im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes. Solche Paare sind selten. Nur etwa 5.000 bzw. 1,3 Prozent (!) aller Elterngeldbezieher bekommen für volle zwölf Monate 1800 € und mehr Elterngeld. In 6.000 Fällen wird für zwölf Monate 1.500-1.800 € und in 24.500 Fällen 1.000-1.500 € Elterngeld ausbezahlt. Insgesamt bekommen nur neun Prozent aller Elterngeldbezieher für zwölf Monate 1.000 € und mehr Elterngeld. Sie dürfen sich über die Elterngeldreform freuen, denn durch diese verzeichnen sie finanzielle Vorteile in vierstelliger Höhe. Innerhalb der Minderheit von etwa einem Viertel der durch das Elterngeld privilegierten Gruppe bilden sie gewissermaßen die Luxusklasse.

Auf die Mehrausgaben für diese besserverdienenden Eltern ist es zurückzuführen, dass für das Elterngeld etwa eine Milliarde mehr ausgegeben wird als für das frühere Erziehungsgeld. Denn bei der Mehrheit der Eltern kommt dieses Geld nicht an. Diese Mehrheit wird vielmehr durch die Elterngeldreform in der Regel schlechter gestellt. Dies gilt insbesondere für die vielen Eltern, die lediglich den „Sockelbetrag“ von 300 € für zwölf Monate bekommen. Ihnen wird – ohne Rücksicht auf ihr oft bescheidenes Haushaltseinkommen – die bisher zur eigenhändigen Betreuung ihres Kleinkindes gewährte finanzielle Unterstützung gekürzt.
Das Elterngeld ist damit ein wirksames Instrument staatlicher Umverteilung. Umverteilt wird allerdings nicht von den wirtschaftlich Starken zugunsten der wirtschaftlich Schwächeren, sondern umgekehrt. Das Erziehungsgeld war eine Leistung, die hauptsächlich Familien mit geringem Einkommen, nicht zuletzt auch Alleinerziehenden (41), zugute gekommen ist.

Das in der Amtszeit der sozialdemokratischen Familienministerin Renate Schmidt konzipierte Elterngeld entzieht dagegen einkommensschwachen Eltern, nicht erwerbstätigen Müttern und jungen Mehrkinderfamilien oft dringend benötigte finanzielle Mittel, um gut verdienenden Eltern und Paaren mit doppeltem Verdienst mehr Geld zu geben. Denn hauptsächlich diese Eltern entsprechen dem vom Bundesfamilienministerium vorgegebenen Leitbild der möglichst „kontinuierlichen“ Erwerbstätigkeit beider Elternteile.

Mehrheitsfern und dirigistisch

Das Elterngeld ist – neben dem Ausbau der institutionellen Betreuung für Kinder unter drei Jahren –einer der zentralen Bausteine der neuen, „nachhaltigen“ Familienpolitik. Für den zuständigen Abteilungsleiter im Bundesfamilienministerium ist das Elterngeld schon jetzt ein Erfolg. Er bezeichnet es als „zielführend“ und verweist als Beleg hierfür auf die Väterbeteiligung von zehn Prozent in der Elternzeit. Der – vom Verfassungsgericht bekräftigte – Grundsatz, dass sich der Staat in der Einflussnahme darauf, wie Eltern ihre Erziehung wahrnehmen, zurückzuhalten hat, kümmert das Bundesfamilienministerium dabei wenig (42).

Ebenso unbeachtet bleibt, dass die Option, den Elterngeldbezug durch die Vätermonate zu verlängern, vor allem ein Privileg gut situierter doppelt erwerbstätiger Paare ist. Denn finanziell schlechter gestellte Familien können die Vätermonate oft gar nicht in Anspruch nehmen, weil sie auf das Einkommen des Mannes angewiesen sind (43). Der Abteilungsleiter Malte Ristau weiß trotzdem genau, wie sich die „Väterbeteiligung“ weiter zu entwickeln hat: „Noch in dieser Legislaturperiode werden es 25 Prozent sein“ (44).

Diese Aussage zeigt exemplarisch, dass die neue, „nachhaltige“ Familienpolitik nicht unterschiedliche Lebenslagen von Familien berücksichtigt und für ausgleichende Gerechtigkeit sorgt, sondern stattdessen von der Regierung definierte gesellschaftspolitische Ziele vorgeben will. Zu diesen Zielvorgaben gehören eine stärkere „Väterbeteiligung in der Elternzeit“, der „Nachteilsausgleich zwischen unterschiedlichen Familienformen“ sowie vor allem die „Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“ (45).

Oberste Priorität ist es, die „kontinuierliche“ Erwerbstätigkeit beider Elternteile und damit eine höhere Erwerbsbeteiligung von Müttern durchzusetzen. Im Blick auf dieses gesellschaftspolitische Oberziel ist das Elterngeld in der Tat „zielführend“. Durch die Umverteilung („Nachteilsausgleich“) zulasten nicht erwerbstätiger Eltern wird der finanzielle Druck zu einer Erwerbstätigkeit beider Elternteile, auch von kleinen Kindern, spürbar erhöht. Damit entsteht zugleich neuer Bedarf an familienexterner Kinderbetreuung, mit dem dann der Ausbau von Betreuungsplätzen gerechtfertigt wird (46).

Der Ausbau der Kinderbetreuung kostet Milliardenbeträge. Von den neuen Betreuungsplätzen profitieren wiederum vor allem gut verdienende und doppelt erwerbstätige Paare. Sie erhalten sowohl ein Elterngeld in beachtlicher Höhe als auch die Sachleistung eines Betreuungsplatzes im Wert von etwa 1000 € monatlich (47).

Zugleich wird Eltern, die ihre Kinder eigenhändig erziehen wollen, vorgeworfen, massenhaft in der Erziehung ihrer Kinder zu versagen und das Kindergeld zu verschwenden. Das an die Eltern gezahlte Geld dürfe nicht in „noch größere Flachbildschirme“ fließen, meinte Bundesfamilienministerin von der Leyen in der Diskussion um ein „Betreuungsgeld“. Dabei würde das zunächst von der CSU geforderte Betreuungsgeld von 150 € im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes vielen Eltern gerade einmal den Verlust ausgleichen, den sie durch die Elterngeldreform erlitten haben. Vielen Politikern in allen Parteien sind aber schon 150 € Betreuungsgeld zu viel. Statt finanzieller Leistungen sollen Eltern allenfalls noch „Gutscheine“ für staatlich definierte und angebotene Leistungen erhalten dürfen . Denn mit Hilfe von Gutscheinen kann die Politik auf die Art und Weise, wie Eltern ihr Leben mit Kindern gestalten, Einfluss nehmen und Ziele vorgeben.

Befürworter einer liberalen Gesellschaftspolitik halten dies für eine kollektivistische und vor allem paternalistische Denkweise. Nach ihrer Überzeugung sind die Wünsche und Vorstellungen der Menschen Ziel und Maßstab demokratischer Politik (49). Die Familienpolitik müsste sich demnach an der Sorge der Eltern um das Wohl ihrer Kinder in den – für ihr gesundes Aufwachsen – besonders wichtigen ersten Lebensjahren orientieren. Aus dieser Sorge heraus möchten die meisten Eltern in den ersten zwei bis drei Lebensjahren ihre Kinder selber erziehen. Die hierfür notwendige Wahlfreiheit zwischen Kindererziehung und Erwerbstätigkeit wird oft dadurch eingeschränkt, dass beide Elternteile aus wirtschaftlichen Gründen wider Willen erwerbstätig sein müssen. Mit der Einführung des Elterngelds wird diese Wahlfreiheit vor allem für Geringverdiener, Studenten und kinderreiche Eltern noch stärker als bisher beschnitten. Für eine an echter Wahlfreiheit orientierte Politik müsste deshalb eine „Reform“ der „Elterngeldreform“, z. B. durch die Einführung eines ergänzenden „Betreuungsgeldes“, ein zentrales Anliegen sein.


Anmerkungen

(1) Vgl.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeldrechner 
(2) Vgl.: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: Wegweiser
(3) Vgl.: Sandra Fendrich et al: Erziehungsgeld und Elternzeit – Bericht des Jahres 2003, erstellt von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dortmund 2005, S. 4.
(4) Vgl.: Ebd., S. 5
(5) Es wäre natürlich aufschlussreich, die Inanspruchnahme von Erziehungsgeld und Elterngeld im Verhältnis zu den Geburtenzahlen zu untersuchen. Dies ist aber seriös noch nicht möglich, weil hinsichtlich des neu eingeführten Elterngelds die erforderlichen Daten noch nicht vorliegen.
(6) Im Bericht der Dortmunder Statistiker ist zu lesen, dass „in Bezug auf die bewilligten Erstanträge im Verhältnis zu den Geburten“ eine Quote von 93,1% zu verzeichnen ist, d.h. im Jahr 2003 erhalten 93,1% der Mütter bzw. Väter von Neugeborenen Erziehungsgeld im Rahmen des Erstantrags. Aus den Erziehungsgeldstatistiken ist nicht ersichtlich, wie oft die Gewährung von Erziehungsgeld aus Gründen der Einkommensgrenzen abgelehnt worden ist. Für das Elterngeld gelten nun keine Einkommensgrenzen mehr. Trotzdem sind etwa 2 Prozent der Anträge nicht bewilligt worden. Deshalb ist es realistisch anzunehmen, dass etwa fünf Prozent der Eltern aufgrund Überschreitens der Einkommensgrenzen kein Elterngeld bezogen haben.
Vgl. Ebd., S. 13-14 sowie eigene Berechnung auf folgender Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 2007, Tabelle „TO1“.
(7) Vgl.: Sandra Fendrich et al: Erziehungsgeld und Elternzeit – Bericht des Jahres 2003, erstellt von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dortmund 2005, S. 6.
(8) Im Jahr 2003 haben 88,3%, also der deutlich größere Teil aller Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfänger die Leistung in Form des Regelbetrages in Anspruch genommen. Vgl.: Ebd., S. 24.
(9) Vgl.: Ebd., S. 22.
(10) Bei Mehrlingsgeburten waren die gezahlten Gesamtbeträge entsprechend höher. Vgl.: Ebd., S. 20.
(11) Vgl.: Ebd., S. 26.
(12) Der berechnet sich zum Beispiel bei einem Verdienst von 700 € wie folgt: Die Geringverdienergrenze liegt bei 1000 Euro, macht 300 Euro Differenz. Gerechnet wird so: 150 € (Differenz 300 €durch zwei) mal 0,1 Prozentpunkte ergibt 15 Prozentpunkte. 67 Prozent plus 15 Prozent ergeben 82 Prozent. 82 Prozent von 700 Euro sind 574 Euro. Vgl.: Tagesschau vom 24.8.2007: Wie viel Elterngeld gibt es? 
(13) Vgl.:Ebd. sowie Stephanie Pieper („Campus & Karriere“/Deutschlandfunk): Elterngeld: Böse Überraschung für Studenten
(14) Vgl.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeldrechner
(15) Vgl.:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen Und Jugend: Das Elterngeld (7.3.2007),
(16) Uta Rasche: Jeder zehnte Vater nimmt eine Auszeit
(17) Vgl.: Ebd.
(18) Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentiert dies wie folgt; „Die Geburtenzahl sinkt also weiter, wenn auch in geringem Tempo. Das Familienministerium sieht auch dies als Erfolg. Denn die Zahl der Frauen im „gebärfähigen Alter“, also zwischen 15 und 45 Jahren, habe zwischen 1996 und 2006 um 900.000 abgenommen. Daraus errechnet es eine steigende Geburtenrate, die allerdings das Statistische Bundesamt auf Nachfrage nicht bestätigen kann.“ Das Statistische Bundesamit kann diese Information nicht bestätigen, weil sie falsch ist. Die Geburtenrate schwankt seit dem Jahr 2000 zwischen 1,34 und 1,38. Im Jahr 2006 betrug sie sogar nur 1,33. Für das Jahr 2007 ist eine ähnliche Geburtenrate zu erwarten. Vgl.: Ebd. sowie Statistisches Bundesamt: 2006: Durchschnittlich 1,33 Kinder je Frau geboren, Pressemitteilung Nr. 366 vom 10.09.2007.
(19) Vgl.: Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO1“.
(20) Vgl.: Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO10“.
(21) Vgl.: Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO10“.
(22) Vgl.: Ebd.
(23) Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Monitor Familienforschung, Ausgabe Nr. 10: Kinderreichtum in Deutschland, S. 6.
(24) Vgl.: Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO2“.
(25) Vgl.: Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO2“.
(26) Zur Erläuterung: 750 € Elterngeld werden bezogen, wenn das monatliche Nettoeinkommen 1.120 € bzw. das jährliche Nettoeinkommen 13.432 € beträgt. Erziehungsgeld in voller (!) Höhe konnten Eltern bis zu einem Jahresnettoeinkommen von 16.500 Euro beziehen.
(27) Vgl.: Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO6“ und „TO10“.
(28) Vereinzelt kann es unter ihnen auch Eltern geben, die früher nur eingeschränkt oder gar nicht Erziehungsgeld bezogen haben, weil das Einkommen ihres Ehepartners die Einkommensgrenzen überschritten hat. In aller Regel dürfte es sich bei den Beziehern von Beträgen unter 500 €, um Haushalte handeln, deren Nettoeinkommen deutlich unter den im Erziehungsgeldgesetz festgelegten Einkommensgrenzen liegt und die damit zu den Verlierern der Elterngeldreform zu zählen sind.
(29) Vgl.: Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO6“.
(30) Vgl.: Ebd. sowie Stephanie Pieper („Campus & Karriere“/Deutschlandfunk): Elterngeld: Böse Überraschung für Studenten.
(31) Vgl.:Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 2007, Tabelle „TO6“.
(32) Vgl.: Ebd.
(33) Der letzten „Kinderkostenstudie“ des Statistischen Bundesamts zufolge, gaben Elternpaare 2003 für ein Kind unter sechs Jahren monatlich 468 € aus. Vgl.: Stefan Fuchs: Staatliches Kindergeld, von den Eltern „versoffen“? 
(34) Vgl.:Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO10“.
(35) Vgl.: Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO4“.
(36) Vgl.: Ebd.
(37) Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Monitor Familienforschung, Ausgabe Nr. 10: Kinderreichtum in Deutschland, S. 8.
(38) Vgl. Margot Münnich: Einkommensverhältnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben für Kinder. Berechnungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003, S.646.
(39) Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Monitor Familienforschung, Ausgabe Nr. 10: Kinderreichtum in Deutschland, S. 2.
(40) Grundlage der Beispielrechnung ist die Darstellung des Bundesfamilienministeriums zum Bezug von Elterngeld in Teilzeit. Vgl.: Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kann man Elterngeld bekommen, wenn man Teilzeit arbeitet?
(41) Die Dortmunder Statistiker stellten 2005 fest, dass Alleinerziehende, weil sie – vor allem mit jüngeren Kindern – finanziell oft schlechter gestellt sind, „als Anspruchsberechtigte im Rahmen des Erziehungsgeldes entsprechend überrepräsentiert“ waren. Vgl.: Sandra Fendrich et al: Erziehungsgeld und Elternzeit – Bericht des Jahres 2003, erstellt von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dortmund 2005, S. 31.
(42) Dies wurde schon vor der Einführung des Elterngelds kritisiert – leider weitgehend erfolglos. Vgl.: N.N.: Streit ums Elterngeld Von der Leyen verteidigt „Lockmittel“ für Väter, SPIEGEL ONLINE – 18. November 2005, .
(43) Vgl.: Zu diesem Schluss kommt auch der Familienbund der deutschen Katholiken. Sieh hierzu: N. N.: Erste Statistik zum Elterngeld: Die meisten Eltern erhalten den Mindestbetrag, in: Stimme der Familie, Heft 5-6, 2007, S. 12.
(44) Vgl.: Diözese Rottenburg-Stuttgart: Wie familienfreundlich ist Deutschland? – Experten an der Akademie.
(45) Vgl.: Ebd. sowie Stefan Fuchs: Unterstützung der Familien oder Betreuung durch den Staat (1).
(46) Vgl.:Stefan Fuchs: Unterstützung der Familien oder Betreuung durch den Staat (2).
(47) Vgl.: Stefan Fuchs: Unterstützung der Familien oder Betreuung durch den Staat (Schluss)
(48) Vgl.: Stefan Fuchs: Staatliches Kindergeld, von den Eltern „versoffen“? 
(49) Vgl.: Stefan Fuchs: Unterstützung der Familien oder Betreuung durch den Staat (1).