Bild: „Justitia“, „Fiat Justitia“, „Auf der Lauer“ oder „Die Gerechtigkeit wacht“ ist ein Gemälde von Carl Spitzweg aus dem Jahre 1857 – zur Beschreibung und seiner bewegten Geschichte klicken Sie hier.

Missverständnisse

Von den vier Kardinaltugenden sind besonders die Klugheit und die Gerechtigkeit dem Risiko des Missverständnisses oder der Fehlinterpretation ausgesetzt. Während die Klugheit leicht zur „Cleverness“ banalisiert und als wertneutrale Fertigkeit missverstanden wird (vgl. Beitrag zur Tugend der Klugheit), wird die Gerechtigkeit besonders leicht instrumentalisiert oder von ihrem Wertefundament gelöst und verabsolutiert. Im Gegensatz zur Klugheit ist ihr Rang als Tugend allerdings unbestritten, das macht sie als Begriff so erfolgreich; jedermann rühmt die Gerechtigkeit, gern auch die eigene.

Eine äußerst populäre Tugend

Von allen Kardinaltugenden ist deshalb die Gerechtigkeit die mit Abstand populärste und überzeugendste; man liegt auf jeden Fall richtig, wenn man sie auf den Lippen führt. Das war schon immer so, und die Geschichte ist voller Beispiele edler und weniger edler Bemühungen und Bewegungen, deren tatsächliches oder vorgebliches Ziel die Bewahrung oder Wiederherstellung der Gerechtigkeit war. Im Namen der Gerechtigkeit wurde und wird gestritten und diskutiert, wurden Revolutionen angezettelt, werden Debatten geführt – und sogar Kriege.

Auch der politische und philosophische Diskurs unserer Gegenwart fließt geradezu über von Bekenntnissen zu und Forderungen nach Gerechtigkeit. Selten genug wird dabei definiert, was eigentlich gemeint ist, und genau da liegt das Problem. Es scheint ein gesellschaftlicher Konsens zu herrschen, dass gerechtes Handeln, Beseitigung von Ungerechtigkeit etc. das Gebot der Stunde seien. Aber wer bestimmt eigentlich, was Gerechtigkeit jeweils bedeutet?

Inflationierung und Instrumentalisierung der Gerechtigkeit

Die Inflationierung des Gerechtigkeits-Diskurses – bei häufigem Fehlen seriöser Definitionen – muss uns nachdenklich stimmen. So werden zum Beispiel unter dem Rubrum der „Geschlechtergerechtigkeit“ allerlei politische und ideologische Konzepte in Regierungshandeln und öffentliches Leben eingeführt, deren Bezug zur Tugend der Gerechtigkeit bestenfalls sehr indirekt, oft aber gänzlich unkenntlich ist. Nachdenklich stimmen muss auch, wenn die Sprache von angeblicher Ungerechtigkeit gereinigt werden soll[1]. Dann ist gewissermaßen der Moment zum „Orwell-Alarm“[2] gekommen.

Um gedanklicher Unschärfe und bewusster Verwirrung zu wehren, mag es helfen, den Begriff der Gerechtigkeit zu definieren und ein wenig historisch-kritisch zu beleuchten. „Dass der Mensch dem Menschen das ihm Zustehende gebe – hierauf ist alle gerechte Ordnung in der Welt gegründet“[3] Das bezeichnet knapp und treffend den Kern dessen, was wir bei dem Begriff „Gerechtigkeit“ denken. Das Prinzip „suum cuique[4] ist die vielleicht älteste und zugleich kürzeste Definition von Gerechtigkeit. Es ist ein äußerst einfacher Gedanke, was die Sache allerdings nicht leichter macht[5], denn was jeweils dasjenige ist, das jemandem zusteht, ist eben nicht selbstevident und oft genug höchst umstritten.

Verspottete Gerechtigkeit

Aber das ist noch das geringste der Probleme; bis zu welchem Grad an Verworfenheit der Missbrauch eines scheinbar so eindeutigen und leicht fasslichen Begriffs gehen kann, zeigt der zynischen Missbrauch durch die Nazis, die ihre Perversion des Denkens so weit trieben, den Spruch „Jedem das Seine“ über das Tor des KZ Buchenwald zu schreiben.

Nun ist das ganz offensichtlich nur eine perfide Verspottung des Prinzips suum cuique. Aber es gilt auch der Spruch semper aliquid adhaeret[6], und zumindest im deutschen Sprachraum haftet deshalb dem Prinzip „jedem das Seine“ auf Dauer etwas Düsteres an – was zweifellos wiederum eine Ungerechtigkeit darstellt.

Es wird also immer komplizierter mit der Erklärung, was es denn nun mit der Gerechtigkeit auf sich habe. Wir merken schon, dass es hier – ganz wie im Falle der Klugheit – nicht mit abstrakten Definitionen getan ist. Keine Tugend ist aus sich und unmittelbar evident; es bedarf der Einbettung in eine höhere Ordnung, um jeder Verdrehung und missbräuchlichen Instrumentalisierung vorzubeugen.

Worum es eigentlich geht

„Das Eigentümliche der Gerechtigkeit unter den übrigen Tugenden ist, den Menschen zu ordnen in dem, was sich auf den Anderen bezieht“[7] – eine Wahrheit für die es wiederum eine lateinische Schul-Sentenz gibt: Iustitia est ad alterum. die Gerechtigkeit bezieht sich auf den Anderen. Man soll nicht nur einer abstrakten Norm entsprechen, sondern das Gute tun und es mit Freude tun. Wer den anderen Menschen im Blick hat und dessen Wohlergehen, nur der handelt im moralischen Sinne gerecht.

Hier wird erkennbar, dass die Tugend der Gerechtigkeit mehr voraussetzt als ein striktes Anwenden von Regeln, die irgendwie auf Ausgewogenheit zielen. Ohne den inhaltlichen Bezug zum Guten, zum Wohl des Menschen als von Gott gewolltes und geliebtes Geschöpf ist jedenfalls der europäische Gerechtigkeitsbegriff nicht verständlich.

In der abendländischen Tradition ist das (unerreichbare, aber unersetzliche) Maß jedes gerechten Handelns die Gerechtigkeit Gottes, und die gibt es immer nur zusammen mit der göttlichen Barmherzigkeit. Dem christlichen Gerechtigkeitsbegriff  eignet ein tiefer und heiliger Ernst, es fehlt ihm aber jeder Rigorismus[8].

Die Gefahr des Rigorismus

Nun hat sich spätestens seit der Aufklärung der Begriff der Gerechtigkeit von seinen christlichen Wurzeln gelöst. Dadurch wurde er gewissermaßen vereinfacht (und griffiger, als philosophischer und politischer Kampfbegriff), aber auch verhärtet. Die aus der frühen Neuzeit überlieferte Sentenz „fiat iustitia et pereat mundus[9] bezeichnet zunächst und vor allem das erhabene Prinzip, dass es keine Situation geben kann, in der die Gerechtigkeit – z.B. durch Sonderrecht in Extremsituationen – ausgesetzt werden darf.

Bei Immanuel Kant kommt dieser Satz an hervorgehobener Stelle vor und ist dadurch erst recht berühmt geworden[10]. Aber bei Kant zeigt sich auch die Verhärtung des Gerechtigkeitsbegriffs. So bestand er (freilich rein theoretisch) darauf, dass eine Gesellschaft, die kurz vor ihrem unmittelbaren und unwiderruflichen Ende (durch eine wie auch immer geartete, bevorstehende und unabwendbare Katastrophe) stehe, als letzte und unabdingbare moralische Pflicht noch alle jene hinrichten müsse, die rechtmäßig zum Tode verurteilt worden seien.

Fehlt der christliche Bezug, so bedroht schnell Rigorismus die Gerechtigkeit. Der ursprüngliche Sinn des „fiat iustitia…“ war es, wie wir sahen, dass nichts auf Erden, nicht einmal ihr Untergang den Lauf der Gerechtigkeit aufhalten kann, da sie (im wahrsten Wortsinne) letzten Endes in Gottes Hand liegt. Ohne den transzendenten Bezug kann daraus jedoch in extremis ein gnadenloser Rechtspositivismus werden, der mit der Tugend der Gerechtigkeit nicht mehr viel zu tun hat.

Drei Grundformen der Gerechtigkeit

Es gibt viele Möglichkeiten, sich dem Begriff der Gerechtigkeit anzunähern. Um aber nicht im Abstrakten zu verharren, sondern den Bezug zur Lebenswirklichkeit des Menschen aufzuzeigen, wollen wir an dieser Stelle noch einmal auf Thomas von Aquin zurückgreifen, der (u.a.) drei Grundstrukturen der menschlichen Gesellschaft unterscheidet; wenn in allen dreien die richtige Ordnung herrscht, dann darf man davon sprechen, dass auch insgesamt Gerechtigkeit im Gemeinwesen obwaltet[11].

Da ist erstens das Verhältnis der Einzelnen zueinander (ordo partium ad partes): Zwischen einzelnen Personen herrschen Beziehungen, die auf der Basis von prinzipieller Gleichberechtigung der Rechtssubjekte beruhen. Man spricht hier von „Tauschgerechtigkeit“ (iustitia commutativa). Zur Regelung ihrer Beziehungen gibt es natürlich auch bestimmte Formen und entsprechend kodifiziertes Recht.

Zweitens gibt es die Beziehungen des „sozialen Ganzen“ zu den einzelnen Bürgern (ordo totius ad partes). Hier herrscht die sog. „zuteilende Gerechtigkeit“ (iustitia distributiva), bei der ein enormes Machtgefälle zwischen den handelnden Rechtssubjekten herrscht. Jeder Bürger und Steuerzahler fühlt sich hier angesprochen und spürt unmittelbar und noch direkter als bei der Tauschgerechtigkeit, wenn etwas nicht stimmt.

Schließlich gibt es drittens die Beziehungen des Einzelnen zum gesellschaftlichen Ganzen (ordo partium ad totum); hier wirkt die gesetzliche „allgemeine Gerechtigkeit“ (iustitia generalis oder legalis). Hier sind die Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Staat geordnet.

Ein weites Feld

Seit dem Hochmittelalter, das die gesamte Breite und Tiefe des Gerechtigkeitsbegriffs bereits ausgelotet hatte, ist die theologische, philosophische und staatstheoretische Debatte darüber nicht mehr abgerissen. Aber je mehr man sich in die Einzelheiten vertieft, desto mehr scheint sich das Konzept der Gerechtigkeit als Tugend zu verflüchtigen. Bei der verwirrenden Vielfalt von Aspekten und Anwendungsfällen fragen wir uns irgendwann: Wie leben wir denn nun als Einzelne diese Tugend?

Ein Beispiel aus dem Neuen Testament mag helfen, die Fäden wieder zusammenzuführen und uns Vertrauen in unser allgemeinmenschliches (bzw. naturrechtliches) Vorverständnis von Gerechtigkeit zu geben. Über Joseph von Nazareth heißt es, dass er „gerecht“ war; in der gesamten Kirchengeschichte und bis zum heutigen Tag gilt er in gewisser Weise sogar als „exemplarischer“ Gerechter[12]. Und um das zu verstehen muss man keine umfangreichen philosophischen Traktate lesen.

Ein exemplarischer Gerechter

Es geht um sein Verhalten seiner Verlobten gegenüber. Es stellte sich heraus, dass sie noch vor der Eheschließung schwanger war. Nach allgemeinmenschlichen Vorstellungen und nach den gesellschaftlichen Konventionen seiner Zeit hätte er das Recht gehabt, nicht nur enttäuscht und verbittert zu sein, sondern auch harte gesellschaftliche Sanktionen gegen die vermeintlich Ungetreue zu verhängen. Er tat es nicht, sondern suchte nach einem gesichtswahrenden Ausweg für beide – eben weil er fromm und „gerecht“ war[13].

Wir wissen, welches große – für Joseph noch nicht fassbare – Geheimnis hinter jenen Ereignissen stand. Wer weiß, wie es weiter gegangen wäre, wenn diesem einfachen Mann nicht ein tiefer, unerschütterlicher Sinn für Gerechtigkeit innegewohnt hätte. Nicht ein rigoristisches Verständnis von Gerechtigkeit, kein abstraktes Konzept und kein egozentrisches Beharren; vielmehr Gerechtigkeit, die Liebe und Barmherzigkeit einschließt – eine Gerechtigkeit nach göttlichen Vorbild.


Anmerkungen

[1]Es gibt sogar eine Bibelausgabe „in gerechter Sprache“ – was umgekehrt unterstellt, die Original-Bibel sei von struktureller bzw. sprachlicher Ungerechtigkeit (was immer das sein mag) geprägt.

[2]In George Orwells berühmtem und immer noch aktuellem Roman „1984“ ist die Einführung einer ideologischen Sprache (des „Newspeak“, also „Neusprech“) Kennzeichen totalitärer Herrschaft.

[3]Josef Pieper: Das Viergespann. Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit, Maß. München 1964. S. 68.

[4]„Jedem das Seine“.

[5]J. Pieper, a.a.O. S. 69.

[6]Es bleibt immer etwas hängen…

[7]Aus Thomas von Aquin, Summa theologica, zitiert nach Pieper, a.a.O. S. 81. 
Vgl. hierzu auch Roman Guardini: Tugenden. Meditationen über Gestalten sittlichen Lebens. 9. Aiufl. 2017. S. 51 und  S. 49-56 passim.

[8]Vgl. die Begegnung Jesu mit der Ehebrecherin, Joh. 8, 2-11.

[9]„Es geschehe Gerechtigkeit, auch wenn die Welt zugrunde geht“.

[10]In seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“.

[11]Vgl. hierzu Pieper, a.a.O., S. 106 ff.

[12]Der exemplarische Gerechte schlechthin ist nur Jesus Christus. Das zeigt aber die außergewöhnliche Hochschätzung des Hl. Joseph in der Lehre der Kirche.

[13]Matth. 1, 19.