Das jüngste Kapitel der scheinbar unendlichen Schreckensgeschichte, die als „Missbrauchs-Skandal“ das Ansehen der Katholischen Kirche zersetzt, steht in Deutschland unter der Überschrift: Treibjagd auf Ratzinger! Tatsächlich scheint der emeritierte Papst Benedikt XVI. in den Medien zum Abschuss freigegeben zu sein, obwohl die Wut der Ankläger und die Schärfe ihrer Urteile in keinem vernünftigen Verhältnis zur Schwäche ihrer Argumente steht[1]. Vor allem aber lenkt die Hetzjagd auf Josef Ratzinger durch allerlei faulen Zauber vom Kern des Problems ab. Denn selbst wenn sich einmal der Schlachtenlärm gelegt haben wird, bleibt doch eine bohrende Frage zurück: Wie konnte es überhaupt zu dem Missbrauchsskandal kommen? Eine Frage, die sich der nun zu Unrecht so gescholtene Papa emeritus zweifellos mit größerem Ernst gestellt hat, als seine ressentimentgeladenen Verfolger. Und wie soll es weitergehen?

Unendliche Geschichte?

In Deutschland geht der Missbrauchs-Skandal in sein zwölftes Jahr, und ein Ende ist nicht abzusehen. Man darf annehmen, dass noch jede deutsche Diözese sich genötigt sehen wird, ähnliche Gutachten in Auftrag zu geben, wie sie u.a. für die Erzbistümer Köln und München entstanden, womöglich auch wieder mehr als nur eines pro Bistum. Das dürfte spezialisierte Anwaltskanzleien wie zum Beispiel die im Münchener Fall einschlägige „WSW“[2] noch für etliche Jahre gut auslasten. Dabei beginnen die Grenzen zwischen Skandal-Aufklärung und Vergangenheitsbewältigung zu schwinden. Im Falle des Münchener Gutachtens war schon ein dreiviertel Jahrhundert im Blick, womit eine Ausweitung und Verstetigung des Themas fest programmiert zu sein scheint.

„WSW“ statt C.I.C.?

Dennoch geht es eigentlich nicht um Geschichtsschreibung, sondern um Aufklärung von Vergehen und Verbrechen im kirchlichen Raum. Deshalb darf man sich die Frage stellen, warum diese grausige Causa nicht mit den Mitteln des kirchlichen Disziplinarrechts und auf der Grundlage des Codex Iuris Canonici[3] behandelt wird, bzw. direkt mit dem Strafrecht, in allen einschlägigen Fällen. Die kirchenrechtlichen Mittel sind vorhanden und sie greifen auch da noch, wo die ordentliche Gerichtsbarkeit, z.B. infolge der Verjährung, nicht mehr tätig werden kann. Spätestens seit dem Pontifikat Benedikts XVI. sind die kirchlichen Instrumente deutlich geschärft und optimiert.

Der wirksamste Aufklärer

Es war auch Josef Ratzinger, der die zentrale Zuständigkeit für solche schweren Delikte der römischen Glaubenskongregation übertragen hatte, wodurch sichergestellt wurde, dass sich keine Diözese aus der Verantwortung stehlen oder in eigener Sache etwas vertuschen kann. Taugliche Instrumente liegen also bereit, und sie sind leichter zu überprüfen als die Verfahren und Kriterien privater Anwaltskanzleien. Aber aus welchen Gründen auch immer die Kirche in Deutschland lieber mit Anwaltskanzleien und externen Gutachtern arbeitet, dürfte es für eine Rückkehr zum reinen kirchenrechtlichen Verfahren ohnehin zu spät sein[4]. Zu viel Vertrauen ist zerstört, zu viel Misstrauen gesät.

In der veröffentlichten Meinung in Deutschland erschallt nun immer lauter der Ruf nach einem Dreinschlagen im Sinne Voltaires[5]. Die Katholische Kirche soll diesen Skandal nicht überleben; endlich soll nun tabula rasa gemacht werden. Selbst eher moderate Stimmen rufen  nach Verfahren, die der Katholischen Kirche die Sache quasi aus der Hand nehmen bzw. sie unter Aufsicht stellen. Im „besten“ Falle wird nach einer Art Wahrheits-Kommission gerufen, nach dem Beispiel der südafrikanischen „Truth and Reconciliation Commission“. Eine solche wird es im umfassenden Sinne freilich kaum geben, weil sich der Fokus dann unweigerlich  auf Missbrauchsverbrechen in der gesamten Gesellschaft[6] richten würde, ein Szenario, das den radikalen Kirchenkritikern nicht recht sein kann, weil es sehr schnell ihr festgefügtes Narrativ zerstören würde, es handele sich beim sexuellen Missbrauch um ein primär kirchliches Problem[7]. Deshalb rufen radikale Kirchenkritiker inzwischen lieber nach staatlicher Kuratel und Zerschlagung der Kirche, obwohl das mit dem Grundgesetz natürlich unvereinbar wäre.

Das Paradox des Jahrhunderts

Durch das massive, anhaltende „Framing“ in fast allen relevanten Presseorganen und elektronischen Medien ist inzwischen eine Situation entstanden, die paradoxer nicht sein könnte: Die mit wenigen Ausnahmen[8] letzte Verfechterin einer stringenten Sexualmoral in unserer Gesellschaft wird zum Inbegriff sexualisierter Gewalt stilisiert. Die letzte Instanz in Sachen Ethik, Nächstenliebe, Ehe, Familie, Kinder, Lebensschutz wird mit dem genauen Gegenteil ihrer Lehre und ihrer Forderungen assoziiert. Sie wird primär mit den Verrätern ihrer Sache identifiziert. Ein Kultur-Bruch, der nicht nur der Kirche schweren Schaden zufügt, sondern auch die letzten Bastionen zu schleifen droht, die bisher noch der totalen moralischen Nivellierung und Banalisierung der „Werte“ in unserer Gesellschaft im Wege gestanden hatten.             


[1]Vgl. hierzu u.a.: https://www.the-germanz.de/auf-ein-wort-liebe-scharfrichter-eine-erwiderung-zur-kritik-an-josef-ratzinger/

[2]  So wird abgekürzt die beauftragte Fa. „Westpfahl, Spilker und Wastl“ in den Medien gern genannt.

[3]Das ist das maßgebliche kirchliche Gesetzbuch.

[4]Unbeschadet der Tatsache, dass dieses natürlich weiterhin für eventuelle neue Fälle oder noch akute Alt-Fälle  zur Anwendung kommen kann.

[5]Voltaire, der einflussreichste Vertreter der radikal anti-kirchlichen Richtung der Aufklärung des 18. Jh. pflegte regelmäßig zur „Zerschlagung“ der Katholischen Kirche aufzurufen: „Écrasez l’infâme“

[6]Dazu kommentiert der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf in einer Stellungnahme vom 24.01.2022:  „Ich als Bischof kann nicht warten, bis hier eine Lösungsmöglichkeit gefunden wurde. Und der Staat müsste dann die Betroffenen aller gesellschaftlichen Bereiche in den Blick nehmen, nicht nur die der Kirche. Und dann müssten für alle Betroffenen angemessene Lösungen einer möglichen Befriedung gefunden werden. Wir würden uns, glaube ich, wundern, was dann zutage tritt. Das wäre eine Mammutaufgabe für viele Jahre“.

[7]Vgl. zum Thema auch die Beiträge „Die Kirche im Dorf lassen“: https://erziehungstrends.info/category/kirche-im-dorf-lassen

[8]In Fragen der Sexualmoral und bei Themen wie Abtreibung und Euthanasie stehen in Deutschland fast nur noch traditionell evangelische (sog.“evangelikale“) Gemeinschaften in vollem Umfang an der Seite der Katholischen Kirche.