Über Herkunft, Bedeutung und Reichweite eines philosophisch-politischen Begriffs.[1]

Die Menschenrechte sind in aller Munde, und man könnte auf die Idee kommen, wir lebten in einem goldenen Zeitalter der Menschenrechte, in dem sich alles zum Besseren wendet: Menschenrechts-Erklärungen, Kommissionen, Beauftrage sind in den Medien ständig präsent. Menschenrechtliche Aspekte diverser Politiken, aber auch von Wirtschaft und Handelsbeziehungen werden mit großem Ernst thematisiert. Auch auf die große Politik zwischen Staaten und Mächten haben die Menschenrechte zunehmend Einfluss, zumindest deklaratorisch. Ein sinnfälliges Anwendungsbeispiel ist die Diskussion um die Olympischen Spiele in Staaten mit schlechten Menschenrechtsstandards. Aber während die Zahl der Menschenrechtsverletzungen nicht abzunehmen scheint, droht sich auch das Verständnis des Begriffs zu wandeln. Eine Entwicklung, die uns nachdenklich stimmen sollte.

I. Woher kommen die Menschenrechte?

Formal gesehen sind Menschenrechte oder Grundrechte vor allem Mittel zur Sicherung des Einzelnen gegenüber staatlicher Gewalt[2]. Die Grundlage solcher Sicherungsrechte ist die Annahme, dass jeder Einzelne eine naturgegebene Menschenwürde hat, die ihm niemand absprechen kann. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht; vielmehr sind hier etliche Prämissen enthalten. Fragen wir uns also, woher die so selbstverständlich klingende Voraussetzung naturgegebener Menschenwürde und unveräußerlicher[3] Menschenrechte kommt.

Alltags-„Weisheiten“

Wenn man heute in Deutschland einen durchschnittlich, durchaus auch akademisch gebildeten Menschen fragt, „woher die Menschenrechte kommen“, dann wird in den allermeisten Fällen die Antwort lauten: „Von der Aufklärung“. In einem Gespräch über die geschichtlichen Grundlagen wird der oder die Betreffende dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in etwa so argumentieren: „In Europa herrschten im Mittelalter und bis ins 18. Jahrhundert absolute Despoten nach Gutdünken, außerdem gab es religiöse Zwänge durch die Kirche, die die Menschen unfrei hielten. Dann kam die Aufklärung und beseitigte den Aberglauben und schließlich die Französische Revolution und brachte die Menschenrechte“. Das ist nur geringfügig vereinfacht und zugespitzt; und ganz ähnlich fiele mit Sicherheit die Antwort in fast allen westlichen Ländern aus. Diese Darstellung hat nur einen Nachteil: Es ist so gut wie nichts Wahres daran!

Aber gehen wir der Reihe nach vor. Wir hatten eingangs gesehen, dass die Grundlage der Menschenrechte das Wissen um eine unverlierbare Würde jedes einzelnen Menschen ist. Dieser Gedanke stammt aus dem Christentum mit seiner Lehre von der gottgegebenen Größe des  Menschen (der als „Ebenbild Gottes“[4] geschaffen ist) und aus der Lehre von der Erlösung, durch die der Mensch Gott gewissermaßen „Aug in Auge“ gegenübergestellt wird.

Überraschend konkret: Das „christliche Menschenbild“…

Die Rede vom „christlichen Menschenbild“ hat heute keine große Durchschlagskraft mehr. Wenn überhaupt, dann findet sich der Ausdruck nurmehr in banalisierter Form, verwässert und auf allgemeine, irgendwie „humanistisch“[5]klingende Grundsätze reduziert in Vorworten oder Sonntagsreden wieder. Das ist schade; denn es handelt sich um die Grundlage unserer Zivilisation.  

Kurzgefasst kann man auch sagen, dass die christliche Lehre von der „Gotteskindschaft“[6] die Basis des Begriffs der Menschenwürde ist. So wie niemand die „Kindschaft“ im Verhältnis zu seinen Eltern verlieren kann, und wenn sich Eltern und Kinder auch noch so sehr entfremden können, so kann kein Mensch diesen Charakter der „Gotteskindschaft“ verlieren, was ihn aus der Vielzahl aller anderen Geschöpfe heraushebt.

…ein Alleinstellungsmerkmal

Dieser Gedanke der unverlierbaren Menschenwürde ist leider keineswegs so selbstverständlich wie er uns erscheint. Man kann in der Geschichte – und leider auch in der Gegenwart – zahlreiche Beispiele finden, in denen Gruppen von Menschen, sogar ganzen Völkern, eben diese Würde  abgesprochen wurde (und wird), mit verheerenden Folgen. Menschen werden dabei letztlich Tieren oder Sachen gleichgestellt. Und das ist in der gesamten Weltgeschichte leider der Normalfall und keineswegs eine bedauerliche Ausnahme!

Zur Verdeutlichung mag ein Beispiel aus der Geschichte dienen. In der römischen Gesellschaft der ersten Jahrhunderte nach Christus herrschte wie selbstverständlich Sklavenhaltung. Für diese Gesellschaft war deshalb der christliche Gedanke der Gotteskindschaft und der daraus resultierenden Menschenwürde geradezu subversiv; entsprechend wurde er mit verschiedenen Begründungen als staatsgefährdend und schädlich für die Gesellschaft bekämpft[7].

Es war aber natürlich nicht nur das antike römische Reich, in dem solche Auffassungen herrschten. Denn in einem stimmten Kulturen fast überall auf der Welt und zu fast allen Zeiten überein, von Nordeuropa bis zum indischen Subkontinent, von der islamischen Welt bis zum präkolumbischen Amerika und von China bis ins Subsahara-Afrika (auch das vor-koloniale): Dass Sklavenhaltung selbstverständlich sei. Einzige relevante Ausnahme: Das Christentum mit seiner Lehre von der Gotteskindschaft bzw. Gottesebenbildlichkeit.

Naturrechtstradition…

Der Vollständigkeit halber muss gesagt werden, dass sich die konkrete gesellschaftliche und rechtliche Ausprägung dieses Grundgedankens positiv auf bestehende Philosophien und Strukturen beziehen konnte. Das Stichwort lautet „Naturrecht“[8], und damit knüpfte das Christentum an römische (und vor-römische) Rechtstraditionen an. Heute ist der Naturrechtsgedanke interessanterweise praktisch nur noch in der katholischen Naturrechtslehre überliefert. Dies im Einzelnen auszuführen würde aber den Rahmen dieses Textes sprengen.

Das gleiche gilt für die Definition und Geschichte des Begriffs der „Person“, ohne den keine Erörterung von Menschenrechten möglich wäre. Zu Letzterem sei nur so viel gesagt, dass sich schon beim spätrömischen Philosophen Boethius Ansätze zu einer Definition „wesenhafter“ personaler Menschenrechte finden, die eben der menschlichen Person zukommen und sie geradezu ausmachen.

…und Scholastik

Bei dem großen hochmittelalterlichen Philosophen und Theologen Thomas von Aquin[9] ist dann der Gedanke vollständig und klar ausgeprägt, dass alle Menschen (als solche, nicht wegen irgendeiner Funktion oder Stellung oder Zugehörigkeit) Würde und daher bestimmte Rechte haben, die ihnen von keiner menschlichen Institution oder Macht zugesprochen werden, sondern die in ihrem Personsein enthalten sind. Also kann auch keine menschliche Macht oder Autorität dem Menschen diese Rechte nehmen.

Als Zwischenergebnis halten wir fest: Der Kern dessen, was den Begriff der Menschenwürde ausmacht und damit die Grundlage unveräußerlicher Menschenrechte auch im modernen Sinne bildet, wurzelt im christlichen Glauben und liegt bereits in reifer Form bei Thomas von Aquin im 13. Jahrhundert vor – mehr als fünfhundert Jahre vor der amerikanischen Menschenrechtserklärung[10] und rund sechseinhalb Jahrhunderte vor der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen[11]. Soviel nur zu der landläufigen Vorstellung, das Mittelalter sei eine „dunkle“, unwissende und barbarische Epoche gewesen.


[1]Der Text ist die überarbeitete Fassung eines am 17.11.2021 vor der Kobe Gakuin Universität (Japan) gehaltenen Vortrags.

[2]„Gewalt“ im Sinne von (lat.) potestas, d.h. bezogen auf physische und rechtliche Machtmittel des Staates; also nicht im pejorativen Sinne als rohe physische Gewalt (violentia).

[3]Sie werden nicht vom Staat oder der Gesellschaft verliehen bzw. zugeteilt und können deshalb auch nicht „eingezogen“ werden.

[4]Gottesebenbildlichkeit bedeutet natürlich nicht eine wesensmäßige Ähnlichkeit, sondern bezieht sich auf die Geschöpflichkeit des Menschen als von Gott geliebtes Gegenüber.

[5]Vgl. a.: „Mehr Licht! Aufklärung tut Not“: https://erziehungstrends.info/mehr-licht-aufklaerung-tut-not

[6]Vgl. z.B. Röm. 8, 15 ff:

[7]Vgl. https://erziehungstrends.info/die-kirche-und-die-sklaverei

[8]Hierzu sehr erhellend: Wolfgang Waldstein: Ins Herz geschrieben. Das Naturrecht als Fundament einer menschlichen Gesellschaft. Augsburg 2010. Passim.

[9]Vgl. Summa Theologiae, I, q. 93, 1, oder (zur menschlichen Freiheit): Ebd. II-II, q. 64, 3.

[10]Virginia Bill of Rights und amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776.

[11]Universal Declaration of Human Rights, beschlossen von der Generalversammlung der UNO am 10.12.1948.